Entsprechend der Landesbauordnung und der städtischen Stellplatzsatzung besteht die Pflicht für Bauherren, PKW-Stellplätze zu schaffen oder entsprechende Ablösebeiträge zu zahlen. Die derart erhobenen Mittel sind zweckgebunden für Parkeinrichtungen, die Entlastung der Straßen von ruhendem Verkehr oder den öffentlichen Personennahverkehr einzusetzen. In den kommenden Jahren sollen entsprechend der Beschlussfassung zum Umsetzungsplan Radverkehrskonzeption im Oktober 2015 Mittel u.a. zur Schaffung von jährlich 200 neuen Fahrradabstellanlagen im Stadtgebiet eingesetzt werden. Wir fragen:
- Welche jährlichen Einnahmen hatte die Stadt Halle seit 2012 jeweils durch gezahlte Stellplatzablösebeiträge? Wie viele Stellplätze wurden jeweils abgelöst?
- Für konkret welche Maßnahmen zur Beeinflussung oder Entlastung des Straßenverkehrs wurden diese Mittel seither verwendet? In jeweils welchem finanziellem Umfang?
- Welche Mittel aus Stellplatzablösebeiträgen aus den Vorjahren sind derzeit noch verfügbar?
- Aktuell wurde im Finanzausschuss darüber informiert, dass per 30.09.2015 insgesamt 1,58 Mio. € an Stellplatzablösebeiträgen eingenommen werden konnten. Geplant waren laut Haushaltsplan 2015 insgesamt 30.000 €. Welche Pläne hat die Stadtverwaltung hinsichtlich der Verwendung der betreffenden Mittel? Inwiefern wird der Stadtrat in Entscheidungsfindung eingebunden?
- Der Stadtrat hatte die Stadtverwaltung auf Antrag der SPD-Fraktion mit der Erstellung eines Parkraumkonzeptes für das Paulus- und das Medizinerviertel beauftragt, welches im Dezember 2015 im Rat vorgestellt werden sollte. Wie ist der Stand der Erarbeitung des Konzeptes? Ist diesbezüglich eine Bürgerbeteiligung bei der Konzepterstellung vorgesehen? Kann der in der Beschlussfassung avisierte Termin eingehalten werden?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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