Nachdem der Stadtrat im April 2014 auf Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zunächst mehrheitlich den Beschluss gefasst hatte, dass bei den Planungen zur Umgestaltung der Merseburger Straße generell eine vierstreifige Ausführung vorzusehen sei, ist der Stadtrat dieser Vorgabe dann bei der Beschlussfassung zur künftigen Gestaltung im Bereich mit der aktuell stärksten Verkehrsbelegung (Merseburger Straße Nord -Abschnitt Riebeckplatz – Thüringer Straße) im Juni 2015 nicht gefolgt. Gestaltungsbeschlüsse für die weiteren Bauabschnitte Merseburger Straße Mitte (Abschnitt Thüringer Straße – Pappelallee) und Merseburger Straße Süd (Am Sommerbad – Wendeschleife Ammendorf) stehen derzeit noch aus, geplant ist eine Beschlussfassung im Juni 2016.
Aktuell wurde die Baumschutzkommission am 09.09.2015 und am 08.10.2015 mit dem derzeitigen Stand der Vorplanung mit beiden Abschnitten hinsichtlich der bestehenden gesetzlich geschützten Allee befasst. Festgestellt wurde entsprechend der vorliegenden Protokolle, dass die Bäume im Abschnitt Mitte einen guten Zustand aufweisen, im Abschnitt Süd seien die Bäume auf der Ostseite erhaltenswert. Konsequenz eines vierspurigen Ausbaus der Straße sei allerdings die Fällung aller Bäume, auch Neupflanzungen wären dann nicht möglich.
Wir fragen:
- Wie viele Straßenbäume und welche Baumarten sind von den vorgesehenen Vorhaben betroffen?
- Kann die Stadtverwaltung die Aussage bestätigen, dass bei einem vierspurigen Ausbau ein Erhalt der Straßenbäume der Merseburger Straße wahrscheinlich nicht möglich sein wird?
- Inwiefern ist eine Fällung der gesetzlich geschützten Allee rechtlich zulässig, wenn ein vierspuriger Ausbau der Straße aufgrund der festgestellten Belegungszahlen der Straße und der prognostizierten Entwicklung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit als nicht notwendig eingeschätzt wird?
- Wären Fällungen rechtlich zulässig, wenn Neupflanzungen als Straßenbäume in der Merseburger Straße aufgrund der geringen Breite des Straßenraumes nicht möglich sind?
- Welche Prämissen werden von der Stadtverwaltung den weiteren Planungen zum Umbau der Straße zugrundegelegt? Ist vorgesehen dem Stadtrat vor dem Hintergrund des einerseits bestehenden gesetzlichen Alleeschutzes und des andererseits vorliegenden Votums zur Vierspurigkeit mehrere untersetzte Varianten für eine Beschlussfassung vorzulegen?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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