Anfrage zum Radverkehr in der Bernburger Straße

Die untere Verkehrsbehörde hat die Pflicht zur Benutzung der Radwege in der Bernburger Straße in beide Richtungen aufgehoben. Die entsprechenden Verkehrsschilder wurden entfernt. Stadteinwärts sind RadfahrerInnen nunmehr gehalten auf der Fahrbahn zu fahren, stadtauswärts haben sie die Möglichkeit entweder die Fahrbahn oder den abmarkierten Bereich auf dem Gehweg zu benutzen. Die Änderung führt nach eigenen Beobachtungen zu erheblicher Unsicherheit bei vielen VerkehrsteilnehmerInnen, da die Fahrstreifen sehr schmal sind, so dass RadfahrerInnen nicht ohne das Überfahren von Sperrlinien überholt werden können. Im Rahmen einer Sitzung des Runden Tisch Radverkehr im Januar 2015 hat die Stadtverwaltung über Planungen zur Herstellung eines Schutzstreifens in stadteinwärtiger Richtung der Bernburger Straße informiert.

Wir fragen:

  1. Wird die Akzeptanz der aktuellen Regelung überwacht? Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Überwachung erbracht? Wie viele gemeldete Unfälle liegen derzeit vor?
  2. Wie schätzt die untere Verkehrsbehörde das Konfliktpotential der aktuellen Verkehrssituation in der Bernburger Straße zwischen Radverkehr, MIV, Straßenbahnverkehr und Fußgängerverkehr ein?
  3. Gibt es weitere Planungen der Stadt bzw. der Verkehrsbehörde, die Verkehrssituation in der Bernburger Straße zu entflechten? Wenn ja, welche sind das?
  4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Festlegung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h?
  5. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich des vorgesehenen Schutzstreifens für RadfahrerInnen in stadteinwärtiger Richtung?
  6. Wäre nach Ansicht der Stadtverwaltung auch ein einseitiges Parkverbot in stadtauswärtiger Richtung denkbar, um Raum für einen Fahrradschutzstreifen zu schaffen? Wenn nein, was spricht aus Sicht der Stadt dagegen?
  7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die in stadtauswärtiger Richtung vorhandene Wahlmöglichkeit für RadfahrerInnen (Nutzung Fahrbahn oder gekennzeichneter Bereich auf dem Gehweg) deutlicher kenntlich zu machen (z.B. Beschilderung „Radverkehr auf der Fahrbahn ist zulässig“)?
  8. Die vorhandenen Markierungen auf den Gehwegen in stadtauswärtiger Richtung sind erheblich verblichen. Wann ist eine Erneuerung vorgesehen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzend

 

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/00872
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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