Änderungsantrag zum Flächennutzungsplan Hufeisensee bezüglich des Geländes der Innenkippe

Bezug: Beschlussvorlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 23 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee und Osendorfer See“ – Änderungsbeschluss  V/2014/12807

 

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes, lfd. Nr. 23 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee und Osendorfer See“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mit der Änderung, dass auf der Teilfläche Hufeisensee die mittige Sonderbaufläche Wassersport parallel zu der Flächenverkleinerung der Beschlussvorlage V/2014/12647 zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 158 ebenfalls verkleinert, der Bereich der inneren Innenkippe also aus der vorgelegten Änderung herausgenommen wird.

 

Begründung

Als grundlegende Begründung sei auf die Beschlussvorlage „Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ – Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches“ (V/2014/12647) und ihre Begründung verwiesen. Mit der Absage der Interessenbekundung der Interessengemeinschaft Wakeboard Hufeisensee ist eine „Neuordnung der Flächenverhältnisse und -nutzungen auf der Innenkippe […] nicht mehr erforderlich.“ (Zitat aus zuvor benannter Begründung, Seite 2, Hervorhebung durch uns).

Womit bezüglich der ökologisch besonders sensiblen Innenkippe eigentlich alles gesagt wäre – gerade die geplante Wakeboardanlage, noch dazu am ehemals vorgesehenen Ort, war ausweislich der vielen diesbezüglichen Stellungnahmen aus der öffentliche Auslage von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanauslegung einer der am kritischsten gesehenen Punkte der gesamten bisherigen Planung. Der Verzicht auf dieselbe stellt zweifelsohne ein erfreuliches Ergebnis des Planungsfortschritts dar.

Warum daher die Stadtverwaltung nach der Entschärfung dieses Streitpunkts ohne weiteren Anlass im Rahmen des Flächennutzungsplanes doch an dieser kritischen Option festhalten will, erschließt sich unserer Fraktion nicht. Auf Seite 3 der FNP-Änderungs-Begründung ist nur knapp davon die Rede, dass man so die „langfristige Entwicklungsabsicht“ dokumentieren wolle – doch besteht daran nur ein sehr geringes öffentliches Interesse. Natürlich sind die langfristigen Entwicklungswünsche des Wassersportzentrums verständlich, aber diese müssen sich in die konkreten örtlichen Gegebenheiten einpassen – und für Großanlagen ist der Bereich der inneren Innenkippe nach wie vor der falsche Ort.

Daher wäre es nur konsequent und konfliktpotenzialmindernd, diese Festlegung nicht in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und entsprechend aus dem Entwurf zu streichen, wobei damit natürlich mit diesem Antrag nur die Potenzialfläche und nicht das bestehende Wassersportzentrum gemeint sind.

 

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2014/12904
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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