Antrag zum Erhalt von Turnhalle und Nebengebäude des Künstlerhauses 188

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat spricht sich für den Erhalt der Turnhalle und ihres Nebengebäudes auf dem Gelände Böllberger Weg 188 aus und beauftragt die Stadtverwaltung mit der entsprechend angepassten Umsetzung des Beschlusses V/2012/11289. Turnhalle und Nebengebäude sollen dementsprechend  weiter der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

Mit knapp gefasstem Beschluss über die Vorzugsvariante B5 der Stadtverwaltung zum Ausbau Böllberger Weg Nord, 2. BA – Gestaltungsbeschluss  (Vorlage V/2012/11289) hat sich der Stadtrat für den Abriss der heute als Künstlerhaus 188 genutzten ehemaligen Weingärtenschule am Böllberger Weg ausgesprochen. Jüngst hat die Stadtverwaltung zur Umsetzung dieses Beschlusses ihre Vorlage (V/2014/12592) zur logistischen Umsetzung dieses Beschlusses für die Nutzergruppen des Künstlerhauses vorgelegt, über die der Stadtrat nach ihren Vorstellungen sehr zeitnah abstimmen soll. Diese grundsätzliche Entscheidung soll mit diesem vorliegenden Antrag  nicht  angefochten werden.

Gleichwohl wollen wir den Blick des Stadtrates und der Stadtverwaltung auf die sich in gutem Zustand befindliche Turnhalle und deren Nebengebäude im hinteren Teil des betroffenen Geländes richten. Diese werden für die Schaffung des nötigen Platzangebots für die Straßensanierung ausweislich des Flächenbedarfsplans nicht benötigt, sollen aber nach den beigefügten Planzeichnungen mit abgerissen werden, obwohl eine Notwendigkeit in der textlichen Begründung der Entscheidung weder erwähnt noch begründet wird.

Dies halten wir aus folgenden Gründen für falsch:

  1. Die Turnhalle hat einen eigenständigen Denkmalwert, auch ohne die Weingärtenschule. Die originale Ausstattung ist erhalten (Deckengestaltung, Fenstergestaltung) und stellt sich in die Reihe ähnlicher Turnhallen (Neumarktschule, Gutjahrschule oder auch Pionierhaus und ehemalige Turnhalle in der Moritzburg (2006 zerstört)).
  2. Die Turnhalle ist in einem guten sanierten Zustand, voll funktionstüchtig und separat bespielbar. In den unteren Räumen ist z.B. eine Gaststätte (wie in den frühen 1990er Jahren) wieder möglich oder auch eine andere gewerbliche Nutzung. In der Turnhalle selbst kann man sich sportliche Nutzungen, Ateliers, gewerbliche Nutzung oder auch eine Nutzungserweiterung für die benachbarte Kita vorstellen.
  3. Gerade auch, weil der Stadt Halle ein klarer Bedarf nach Sportstätten und Vereinsräumlichkeiten besteht. Schon seit geraumer Zeit setzen sich viele Sportvereine für besseren Trainingsmöglichkeiten und -zeiten ein. Vor diesem Hintergrund erscheint der Abriss eines wieder für Sportzwecke nutzbaren Gebäudes unverständlich.
  4. Und nicht zuletzt: Die städtebauliche Wirkung, insbesondere in den Weingärten ist wichtig, gibt  sie doch den südlichen Teil der Straße (im Knick) eine Fassung (am südlichen Ende übernimmt die Aufgabe ein Industriebau, ebenfalls ein Klinkergebäude). Auch die akustische Schutzwirkung dieser Raumkante, die durch ihren Abriss endgültig entfallen würde, sollte nicht unterschätzt werden.

Das mit dem Baubeschluss artikulierte Interesse der angrenzenden Kindertagesstätte an der Erweiterung ihres Freispielflächenangebots im rückwärtigen Teil als Ausgleich für einen Flächenverlust im Bereich der Einmündung Torstraße dürfte durch den Erhalt des Turnhallengebäudes nicht relevant tangiert werden, weil nach unserer Lesart dafür sowieso nur der schon vorhandene Abschnitt des Hofes genutzt werden soll (siehe Anlage 3, Blatt 1, und 13, Blatt 1, des Gestaltungsbeschlusses V/2012/11289).

Die in Anlage 11 des Gestaltungsbeschlusses skizzierte mögliche Bebauung des restlichen freigewordenen Geländes stellt nach bisherigem Informationsstand eine reine Projektion dar, der keine konkreten Bauabsichten von öffentlichen oder privaten Bauherren zugrunde liegen. Entsprechend sollten daraus keine Verpflichtungen oder Zwangsläufigkeiten ableitbar sein, zumal auch eine Einbeziehung der Turnhalle in ein neues Projekt möglich wäre.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2014/12748
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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