Anfrage zur Gewässerunterhaltung in Halle

In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage unserer Fraktion zu den Auswirkungen des 2013 beschlossenen Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften (V/2013/11640) hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Beitragslast der Stadt an den Kosten der Gewässerunterhaltung infolge der Herabstufung von Gewässern erster Ordnung und der Heranziehung zu den Kosten für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung steigen werde.

Herabgestuft werden mit Wirkung zum 01.01.2015  im Stadtgebiet der Stadt Halle die Wilde Saale Rabeninsel, die Wilde Saale Peißnitz und der Mühlgraben Halle einschließlich Hochwasserentlaster. Die Unterhaltungspflicht für die Gewässer zweiter Ordnung obliegt den Unterhaltungsverbänden. Die Stadt Halle ist Mitglied in den 3 Unterhaltungsverbänden „Untere Saale“, „Mittlere Saale/Weiße Elster“ und „Westliche Fuhne/Ziehte“.

Wir fragen:

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Stadtverwaltung für die Stadt Halle ab 2015?
  2. Wurden/werden im Hinblick auf die vorgesehene Herabstufung Gewässerschauen durchgeführt? Liegen diesbezüglich bereits Ergebnisse vor?
  3. Wurden hinsichtlich der steigenden Unterhaltungsbeiträge und einer möglichen Verletzung des Konnexitätsprinzips in der Stadtverwaltung die Erfolgsaussichten einer Kommunalverfassungsbeschwerde geprüft? Plant die Stadtverwaltung ein entsprechendes Verfahren?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2014/12750
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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