Antrag zur Prüfung der sicheren Nutzbarkeit des öffentlichen Straßenraums

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im 3. Quartal 2014 darüber zu berichten, inwiefern der öffentliche Straßenraum in den städtischen Wohnquartieren und Stadtvierteln von allen NutzerInnengruppen, jedoch insbesondere von schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmern, unter besonderer Berücksichtigung der Kreuzungs- und Knotenpunkte sicher genutzt werden kann.

 

Begründung

Mit der wohlwollenden Prüfung eines Stadtratsansinnens zur Freigabe von Fußwegen zum Parken in der südlichen Innenstadt oder der schon erfolgten Ausweisung ebensolcher im Riebeckviertel schlägt die Verkehrspolitik in der Stadt Halle in unseren Augen einen gefährlichen Pfad ein, der sich mehr und mehr von der Wahrnehmung der eigentlichen Verkehrssicherungspflicht entfernt. Die reale Lage durch den hohen Parkdruck hat sich bereits in vielen Stadtvierteln (insbesondere jenen mit überwiegend Mehrparteienhausbebauung wie dem Paulusviertel, dem Mühlwegviertel oder dem Forsterviertel) dahingehend verschärft, dass die Rechte und die Sicherheit von nicht-PKW-fahrenden VerkehrsteilnehmerInnen inzwischen regelmäßig zu kurz kommen. Die Dominanz der Interessen von PKW-NutzerInnen in der städtischen Planung und eine zunehmend offensichtliche höchst mangelhafte Kontrolldichte haben in unserer Wahrnehmung längst zu dem unhaltbaren Zustand geführt, dass inzwischen regelmäßig und ungeniert in einer Art Wild-West-Gebrauchsrecht Fußwege und Kreuzungsbereiche zugeparkt werden. Dieser Zustand bedeutet für eine Vielzahl von NutzerInnengruppen Gefahren und Behinderungen:

  • FußgängerInnen und RadfahrerInnen durch die eingeschränkte Sicht auf einmündende Straßen sowie die eingeschränkte Sicht der PKW-NutzerInnen auf kreuzende FußgängerInnen und RadfahrerInnen
  • Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Gehhilfen oder Rollstühlen sehen sich an zugeparkten Kreuzungen teils unüberwindbaren Hindernisse gegenüber, die sie zu umständlichen Umwegen zwingen
  • Schülerinnen und Schüler (insbesondere im Grundschulalter) sind einem deutlichen Maße Gefahren beim Überqueren von Straßen ausgesetzt, wenn sie sich durch falsch parkende oder haltende PKW hindurchzwängen müssen und weder selbst das Verkehrsgeschehen überblicken können, noch von anderen gut erkannt werden. Solche Situationen treten auch oft in direkter Nähe von Schulgebäuden auf und werden gerade in den Herbst- und Wintermonaten durch die Dunkelheit noch verschärft.

Wie viele Möglichkeiten eine kommunale Verwaltung bei Ausnutzung ihres rechtlichen Instrumentariums hat, zeigt aktuell das konsequente Vorgehen der neuen Leipziger Baubürgermeisterin im Ortsteil Schleußig. Zu den dort geplanten und bereits realisierten Maßnahmen gehören:

  • Freihalten von Straßenbereichen, insbesondere Kreuzungen und Einmündungen durch Markierungen, Bepflanzungen oder bauliche Maßnahmen wie Fahrradbügel
  • regelmäßige Verkehrskontrollen insbesondere zur Einhaltung des Parkverbots in Kreuzungsbereichen

Die Ausübung der städtischen Pflicht zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mit Augenmaß darf nicht dazu führen, allzu oft klar rechtswidriges Verhalten zu ignorieren.

Daher beantragen wir eine Berichterstattung der Stadtverwaltung darüber, inwiefern der Interessenausgleich zwischen den NutzerInnengruppen und dem fließenden und ruhenden Verkehr im öffentlichen Straßenraum der Wohnquartiere sich jeweils gestaltet und welche Unfallschwerpunkte sowie besonders gefährliche Stellen an Kreuzungsbereichen bestehen.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/12206
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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