Antrag zur Einbeziehung von Fahrradabstellanlagen in die Stellplatzsatzung der Stadt Halle

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Entwurf einer Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Halle (Saale) für eine Beschlussfassung (Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss) im 1. Quartal 2014 vorzulegen, der die bestehenden Regelungen um Vorschriften zur Schaffung von Abstellplätzen für Fahrräder ergänzt. Als Grundlage ist die vom Stadtrat mit Beschluss vom 28.03.2012 bestätigte Richtzahlenliste der Richtlinie zur Gestaltung von Fahrradabstellanlagen in der Stadt Halle (Saale) anzusetzen.

Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang auch, ob eine gegenseitig alternative Anrechnung von entweder PKW- oder Radabstellanlagen eingeführt werden kann.
Begründung

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt lässt seit ihrer Novellierung in § 48 zu, dass Kommunen in ihren Stellplatzsatzungen die Schaffung von Fahrradabstellanlagen mitregeln. Bisher sah die Landesbauordnung nur die Pflicht zur Schaffung von PKW-Stellplätzen oder die Zahlung von Ablösebeträgen vor, wenn eine entsprechende kommunale Satzung erlassen wurde, was in Halle seit vielen Jahren der Fall ist. Mit der Novelle der Landesbauordnung in diesem Jahr wurde der kommunale Handlungsspielraum zum Erlass lokaler bauordnungsrechtlicher Regelungen erweitert. Dieser Spielraum sollte nun auch genutzt werden, die bisher einseitige Pflicht zur Schaffung von PKW-Stellplätzen zu erweitern und die Notwendigkeit von Fahrradabstellanlagen stärker ins Blickfeld zu nehmen. Es ist nicht länger zu begründen, warum für PKWs Stellplätze nachgewiesen werden müssen, für Fahrräder jedoch nicht. Dass ausreichend Radabstellanlagen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich an vielen Stellen in unserer Stadt fehlen, ist unbestreitbar. Entsprechend sollte unsere Stadt dem Radverkehr baurechtlich endlich auch im Bereich der Schaffung von notwendigen Abstellplätzen zur Gleichbehandlung verhelfen – gerade vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Flächenbedarfs beider Fortbewegungsmittel.

Mit diesem Antrag schlagen wir darüber hinaus vor, zu prüfen, ob eine Anrechnung von PKW-Stellplätzen und Fahrradabstellanlagen erfolgen kann. Nach unserer Lesart ermöglicht die neue Bauordnung die Einführung einer alternativen Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen. Eine solche Regelung könnte den besonderen baulichen Gegebenheiten in unserer Stadt mit dem teilweise sehr begrenzten Platzangebot stärker Rechnung tragen und zukünftigen Bauherren mit einer erweiterten Wahlfreiheit eine deutlich größere Flexibilität ermöglichen. Die genaue rechtliche Umsetzbarkeit und konkrete Regelungsdetails wären zu prüfen. Wir denken, dass sich eine Prüfung und Integration von Fahrradabstellanlagen in die städtische Stellplatzsatzung für alle Beteiligten lohnen würde.

Durch die besonderen rechtlichen Rahmenregelungen zum  Erlass örtlicher  Bauvorschriften können die mit unserem Antrag vorgeschlagenen Veränderungen nicht durch einfachen Stadtratsbeschluss Wirkungskraft entfalten, durch die politische Willensbildung und eventuelle –bekundung kann nur das notwendige Satzungsänderungsverfahren eingeleitet werden. Dem trägt der Wortlaut des Beschlussvorschlags Rechnung.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/12022
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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