Mit der aktuell für eine Beschlussfassung im Septemberstadtrat vorgesehenen Vorlage V/2011/10025 schlägt die Stadtverwaltung eine Abschnittsbildung entsprechend § 4
Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt für einen Teil der Ausbaumaßnahme Delitzscher Straße vor, um eine frühzeitige Refinanzierung von beitragsauslösenden Maßnahmen zu erreichen.
Wir fragen:
- Welche Einnahmen wurden in den Jahren 2006 – 2010 entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung für welche konkreten Straßenausbauvorhaben erhoben?
- Welche Projekte sind im Hinblick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen noch abzurechnen?
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