Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Erstellung eines städtischen Klimaanpassungskonzeptes

In Umsetzung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes vom 20. Dezember 2023 (Inkrafttreten zum 01.07.2024) hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt mit Datum vom 24.02.2026 einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz (AG KAnG LSA) vorgelegt[1], welches zum 01.01.2027 in Kraft treten soll.

Entsprechend dem Entwurf des Landesgesetzes sollen in Sachsen-Anhalt die Landkreise und die kreisfreien Städte die Aufgabe der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für ihre kommunalen Gebiete übernehmen, bis spätestens 30.06.2031 müssen diese dann vorliegen. Die Klimaanpassungskonzepte müssen mindestens eine Darstellung von Handlungsfeldern, in denen entsprechend der identifizierten Risiken Anpassungsbedarf besteht und einen aus den Handlungsfeldern heraus entwickelten Maßnahmenkatalog enthalten. Die Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes soll unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit erfolgen.

Geplant ist, dass bei der erstmaligen Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes auf Antrag die Unterstützung des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen werden kann. Einmal erstellt, sollen die Konzepte dann alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Drei Jahre nach Erstellung/Fortschreibung soll die Öffentlichkeit über den Fortschritt der im Klimaanpassungskonzept enthaltenen Maßnahmen unterrichtet werden. Für die erstmalige Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes erhält eine kreisfreie Stadt nach dem Gesetzentwurf im Kalenderjahr 2027 eine pauschale Mittelzuweisung von je 75 000 Euro. Außerdem erhält eine kreisfreie Stadt für interne Verwaltungskosten ab 2027 eine pauschale Mittelzuweisung in Höhe von jährlich (gleichbleibend) 30 700 Euro (Kosten für 0,25 Vollbeschäftigteneinheiten). Nach drei Jahren sollen beim Land die Mehrkosten evaluiert werden, die durch die Wahrnehmung der mit dem Gesetz übertragenen Aufgaben entstehen. Eine Finanzierung der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen ist im neuen Gesetzentwurf nicht vorgesehen.


[1] https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6630lge.pdf

Wir fragen:

  1. War die Stadt Halle (Saale) bisher in das Gesetzgebungsverfahren ggf. über den Städte- und Gemeindebund eingebunden? Wenn ja, welche Stellungnahme wurde abgegeben?
  2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Auskömmlichkeit der geplanten Mittelzuweisung in Höhe von 75.000 EUR für die Erstellung eines städtischen Klimaanpassungskonzeptes?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Auskömmlichkeit der geplanten Mittelzuweisung in Höhe von jährlich 30.700 EUR (Kosten für 0,25 Vollbeschäftigteneinheiten) ab 2027 für Verwaltungskosten in Zusammenhang mit dem städtischen Klimaanpassungskonzept?
  4. Welche Fördermittelprogramme von EU, Bund und Land Sachsen-Anhalt für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen stehen aktuell zur Verfügung? Welche dieser Programme werden aktuell und absehbar für welche Maßnahmen in Halle genutzt?

gez. Melanie Ranft Fraktionsvorsitzende

Verantwortung für Halle: Frakt…