Mit Presseveröffentlichung der Stadt vom 01.04.2025 wurde darüber informiert, dass die
Stadt den Verursacher von fünf illegalen Abfallentsorgungen im März 2025 in der Dölauer
Heide (Gesamtumfang 5-8 Tonnen Bauabfälle und Hausmüll) ermittelt habe. Alle
Ablagerungen seien nach Aufforderung durch die Stadt vom Verursacher bis Ende März
2025 „im Großen und Ganzen“ beräumt worden. Der Verursacher sei noch aufgefordert
worden, restliche Kleinteile zu entfernen. Inwiefern das Verhalten des Verursachers
weitergehende Konsequenzen hatte, wurde in der Presseveröffentlichung nicht mitgeteilt
(vgl. https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/stadt-ermitteltverursacher-von-illegaler-abfallentsorgung-in-der-doelauer-heide).
Wir fragen:
- Welche konkreten Abfälle wurden in dem betreffenden Fall illegal entsorgt?
- Wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet? Wenn ja, aus welchen
Gründen wurde dies in der Presseveröffentlichung nicht erwähnt? Wenn nein, aus
welchen Gründen wurde auf ein Verfahren verzichtet? - Wer Müll illegal am Straßenrand, auf Parkflächen oder im Wald entsorgt, muss sich in
manchen Fällen wegen einer Straftat verantworten, begeht in der Regel aber eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Deren Höhe kann nach §
69 Abs. 2 KrWG bei bis zu 100.000 Euro liegen. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2021
als Rahmen einen Bußgeldkatalog „zur Ahndung der illegalen Beseitigung von
Abfällen“. Wie viele Sachverhalte wurden im Jahr 2024 diesbezüglich insgesamt von
der Stadtverwaltung in Halle neu erfasst? Wie viele davon wurden von städtischen
Mitarbeiterinnen selbst entdeckt, wie viele wurden durch Bürgerinnen gemeldet?
Wie viele Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und ggf. wie viele Strafverfahren wurden
2024 eingeleitet? - Wie viele Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurden 2024 abgeschlossen? In wie
vielen Fällen wurden Geldbußen in welcher Größenordnung insgesamt verhängt? - Welches Budget stand im städtischen Haushalt 2024 für die ersatzweise Beseitigung
illegaler Müllentsorgungen zur Verfügung? Inwiefern wurde das Budget ausgeschöpft? Welches Budget steht 2025 zur Verfügung? Wie hoch müsste es ca. sein, um in den jährlich selbst festgestellten oder von der Öffentlichkeit gemeldeten Fällen bei Nichtermittlung der Verursacher*innen die illegalen Abfallentsorgungen auf städtische Kosten selbst beseitigen zu können? - Mit welchem Personaleinsatz widmet sich die die Stadt Halle aktuell der Aufgabe
Umweltkontrolle? Erfolgt eine regelmäßige Bestreifung des Stadtgebietes oder ist
man auf Meldungen aus der Einwohnerschaft angewiesen? - In zahlreichen Kommunen wurden in jüngerer Vergangenheit sogenannte „WasteWatcher“ eingestellt, um der Vermüllung im öffentlichen Raum intensiver entgegen wirken zu können. Beispiele sind Hamburg, Berlin Kreuzberg, Aachen, Hagen und
Pforzheim. Wie bewertet die Stadtverwaltung diesen Ansatz?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende