Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Einbürgerungen und zu Verfahren zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen 12. März 202510. März 2025 Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Wulf Gallert (Die Linke) zu Einbürgerungsverfahren 2024 (vgl. https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5190dak.pdf) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten wird ersichtlich, dass im vergangenen Jahr in Halle 1.101 neue Einbürgerungsanträge gestellt wurden. Außerdem seien in 2024 747 Anträge auf Einbürgerung positiv beschieden worden und „ca. 300“ negativ. Bezüglich der Frage zu den Herkunftsländern der Antragsteller*innen heißt es in der Antwort, dass u.a. die Stadt Halle keine vollständigen Angaben machen konnte. Wir fragen: Wie viele „negative“ Bescheide in Einbürgerungsverfahren sind 2024 genau zu verzeichnen? In wie vielen Fällen wurde Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung eingereicht? Aus welchen Herkunftsländern stammen die positiv und die negativ beschiedenen Antragsteller*innen? (Wir bitten um eine tabellarische Auflistung hinsichtlich des Jahres 2024.) In Dessau –Roßlau wurden 2024 gemäß der Antwort auf die Anfrage insgesamt 168 positive Bescheide erteilt und 1 negativer Bescheid, in Magdeburg waren es 574 positive Bescheide und 44 negative Bescheide. Wie erklärt sich aus Sicht der Stadtverwaltung die im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt relativ hohe Anzahl von Ablehnungen im Verhältnis zu positiven Bescheiden in Halle (Saale)? Wie viele Einbürgerungsverfahren sind aktuell insgesamt vor dem Verwaltungsgericht anhängig? Wie viele Gerichtsverfahren wurden 2024 oder 2025 ggf. abgeschlossen, ggf. mit welchen Ergebnissen? Welches sind die typischen Gründe, wonach Einbürgerungsanträge in Halle im Verwaltungsverfahren 2024 abgelehnt wurden? In wie viel der ablehnenden Entscheidungen in 2024 waren Zweifel an die Identität der Antragsteller*in ursächlich oder mitursächlich für ablehnende Entscheidungen? Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten. Wir fragen: 7. Wie viele Anträge auf eine Niederlassungserlaubnis wurden 2024 insgesamt bei der Stadt Halle (Saale) gestellt. 8. Wie viele Verfahren sind aktuell insgesamt seit dem Jahr 2020 bei der Stadt Halle anhängig? Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit je Fall? 9. Wie viele Niederlassungserlaubnisse wurde 2024 insgesamt erteilt? Wie viele Anträge auf Niederlassungserlaubnisse wurden 2024 insgesamt abgelehnt? 10. Aus welchen Herkunftsländern stammen die positiv und die negativ beschiedenen Antragsteller*innen? (Wir bitten um eine tabellarische Auflistung hinsichtlich des Jahres 2024.) 11. Wie viele Verfahren auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind aktuell insgesamt vor dem Verwaltungsgericht anhängig? Wie viele Gerichtsverfahren wurden 2024 oder 2025 ggf. abgeschlossen, ggf. mit welchen Ergebnissen? 12. Welches sind die typischen Gründe, wonach Anträge auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Halle im Verwaltungsverfahren 2024 abgelehnt wurden?