Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schutz von Alleen und einseitigen Baumreihen in Halle

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sukzessive den Bestand an Alleen und einseitigen
Baumreihen i.S. des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Stadtgebiet der
Stadt Halle (Saale) zu erfassen, wie andere gesetzlich geschützte Bereiche im Umweltatlas
der Stadt unter https://geodienste-a.halle.de/halgis/ darzustellen und künftig jährlich
rückblickend auf das vergangene Kalenderjahr über notwendige Fällungen, erfolgte
Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie „baumlose“ Baumstandorte zu informieren.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Entsprechend Landes- und Bundesnaturschutzgesetz (§ 21 NatSchG LSA, § 29 Abs. 3
BNatSchG) sind Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten
Verkehrsflächen und Feldwegen gesetzlich geschützt. Um den
Alleenbestand nachhaltig zu sichern, sind rechtzeitig und in ausreichendem Umfang
Neuanpflanzungen vorzunehmen bzw. für deren Durchführung zu sorgen.
Auf Nachfrage unserer Fraktion vom 06.11.2024 wurde im Rahmen einer Antwort der
Stadtverwaltung vom 4.12.2024 – vgl. Antwort zur Anfrage VIII/2024/00498 – informiert, dass
in Halle bisher keine gesonderte Erfassung der gesetzlich besonders geschützten Alleen und einseitigen Baumreihen für das Stadtgebiet erfolgt und damit auch keine Kenntnis darüber
besteht, welche besonders geschützten Baumstandorte diesbezüglich aktuell baumlos sind.

Natur zu schützen, deren Bestand man nicht kennt, ist schwierig. Im Hinblick auf die
Beantwortung unserer Anfrage bestehen nunmehr bei uns Bedenken, dass die Stadt Halle
ihre Naturschutzverpflichtungen nicht erfüllen kann.
Um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen transparent zu dokumentieren, wird
daher vorgeschlagen, Alleen und einseitige Baumreihen und deren Bestandsentwicklung
künftig zu erfassen. Nur so kann die Stadt hinsichtlich ihres eigenen Baumbestandes der
gesetzlichen Aufgabe nachkommen und private Eigentümer ggf. entsprechend auf
Verpflichtungen hinweisen.