Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schutz von Alleen und einseitigen Baumreihen in Halle 22. Januar 202514. März 2025 Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sukzessive den Bestand an Alleen und einseitigenBaumreihen i.S. des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Stadtgebiet derStadt Halle (Saale) zu erfassen, wie andere gesetzlich geschützte Bereiche im Umweltatlasder Stadt unter https://geodienste-a.halle.de/halgis/ darzustellen und künftig jährlichrückblickend auf das vergangene Kalenderjahr über notwendige Fällungen, erfolgteAusgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie „baumlose“ Baumstandorte zu informieren. gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung: Entsprechend Landes- und Bundesnaturschutzgesetz (§ 21 NatSchG LSA, § 29 Abs. 3BNatSchG) sind Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privatenVerkehrsflächen und Feldwegen gesetzlich geschützt. Um denAlleenbestand nachhaltig zu sichern, sind rechtzeitig und in ausreichendem UmfangNeuanpflanzungen vorzunehmen bzw. für deren Durchführung zu sorgen.Auf Nachfrage unserer Fraktion vom 06.11.2024 wurde im Rahmen einer Antwort derStadtverwaltung vom 4.12.2024 – vgl. Antwort zur Anfrage VIII/2024/00498 – informiert, dassin Halle bisher keine gesonderte Erfassung der gesetzlich besonders geschützten Alleen und einseitigen Baumreihen für das Stadtgebiet erfolgt und damit auch keine Kenntnis darüberbesteht, welche besonders geschützten Baumstandorte diesbezüglich aktuell baumlos sind. Natur zu schützen, deren Bestand man nicht kennt, ist schwierig. Im Hinblick auf dieBeantwortung unserer Anfrage bestehen nunmehr bei uns Bedenken, dass die Stadt Halleihre Naturschutzverpflichtungen nicht erfüllen kann.Um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen transparent zu dokumentieren, wirddaher vorgeschlagen, Alleen und einseitige Baumreihen und deren Bestandsentwicklungkünftig zu erfassen. Nur so kann die Stadt hinsichtlich ihres eigenen Baumbestandes dergesetzlichen Aufgabe nachkommen und private Eigentümer ggf. entsprechend aufVerpflichtungen hinweisen.