Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage „Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung „VIII/2024/00116 14. Januar 202513. März 2025 Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird geändert und erhält die folgende Fassung: Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellungbefindlichen Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1.Änderung (Aufstellungsbeschluss vom 21.11.2018, Beschluss-Nr. VI/2018/03871). Dergeänderte Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 1 zu diesem Beschlussdargestellten Flächen. Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- undErholungsraum Hufeisensee“ 1. Änderung in der Fassung vom 25.07.2024 sowie dieBegründung zum Entwurf mit dem Umweltbericht in gleicher Fassung mit der Änderung,dass auf die Festsetzung einer Wasserfläche mit der Zweckbestimmung „SportflächeWakeboardanlage“ und eines Sondergebietes TG 6 mit der Zweckbestimmung„Wakeboardanlage“ verzichtet wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ 1.Änderung in der Fassung vom 25.07.2024 sowie die Begründung zum Entwurf mit demUmweltbericht in einer entsprechend der in Beschlusspunkt 2 benannten Änderungüberarbeiteten gleicher Fassung, sind öffentlich auszulegen. gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung:Mit der aktuellen Beschlussvorlage wird von der Stadtverwaltung vorgeschlagen, eineWasserfläche des Hufeisensees von 44.815 m² und direkte Uferbereiche von 935 m² für eineneue Wakeboardanlage zur Verfügung zu stellen. Unsere Fraktion beantragt demgegenüberauf eine solche Ausweisung einer neuen Wakeboardanlage im Bebauungsplan zuverzichten. Mit dem rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 158 im März 2015 hatte der Stadtrat bereitseine abwägende Grundsatzentscheidung getroffen. In der Begründung diesesBebauungsplanes heißt es mit Blick auf die Sportfläche des Wasserskiclub Hufeisenseee.V.: „Planerisch besteht die Absicht, die wassersportlichen Nutzungen am östlichen Uferdes Bereiches der Innenkippe zu konzentrieren. Damit wird das Ziel verfolgt, im westlichenTeil des Hufeisensees keine intensiven Nutzungen zu ermöglichen, um den Bereich ausArtenschutzgründen z.B. für Wasservögel und Biber zu erhalten.“ (vgl.https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/BPlaene_Rechtsverbindlich/B_158_Begruendung.pdf – dort Seite 27 von 130).Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass nun neue intensive wassersportlicheNutzungen auch großflächig für den westlichen Teil des Sees erlaubt werden sollen undandere naturnahe Nutzungen zurückdrängen. Auch Lebens- und Rückzugsmöglichkeiten fürdie Tierwelt werden so erheblich eingeschränkt.Hinzu kommt, dass das Maß der Nutzung einer neuen Wakeboardanlage unklar ist. ImEntwurf der Begründung der Änderung des Bebauungsplanes wurden im Rahmen derUntersuchungen zu den möglichen Lärmimmissionen Wakeboard-Wettkampfveranstaltungenmit 400 Zuschauern und der Betrieb von Beschallungsanlagen angenommen. Dieses Maßan Intensivnutzung lehnen wir ab.Schließlich wird in der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes darauf hingewiesen,dass für den gesamten See aufgrund der Eintragsstellen von kontaminiertem Grundwasser(betr. leichtflüchtige halogenierten Kohlenwasserstoffe) und möglichen Gefährdungen fürsensible Bevölkerungsgruppen das Baden nicht freigegeben werden könne. UmGesundheitsgefährdungen auch bei den geplanten sportlichen Aktivitäten vorzubeugen,sei vor der tatsächlichen Umnutzung der Teilfläche des Hufeisensees für eineWakeboardanlage eine nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Dadiese Gefährdungsabschätzung bisher nicht erfolgt ist, kommt aus unserer Sicht auch keineFestsetzung der Flächen im Bebauungsplan in Betracht. Es muss zunächst geklärt werden,warum Baden nicht erlaubt werden kann, Wakeboarden ggf. schon. Zusammenfassend heißt es in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zur Änderung desBebauungsplanes: „Mit dem vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung wird dasAngebotsspektrum im Hinblick auf die Erholungsfunktionen weiter ausgebaut und dieKapazität der Wasserfläche des Hufeisensees mit der Wakeboardanlage und den bereitsvorhandenen verschiedenen Nutzern ausgereizt. Mit der Umsetzung der Vorhaben desBebauungsplanes sind signifikante Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere undBoden verbunden, die auf die dauerhafte Inanspruchnahme von Bodenflächen bzw.Beeinträchtigung von geschützten Biotopen zurückzuführen sind. Aus diesem Grund solltediese 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 auch die abschließende bleiben.“ Diese Einschätzung teilen wir insofern nicht, da unserer Auffassung nach die geplanteWakeboardanlage ein verträgliches Maß der Nutzungen am Hufeisensee bereitsüberschreitet.