Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage „Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung „VIII/2024/00116

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird geändert und erhält die folgende Fassung:

  1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung
    befindlichen Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1.
    Änderung (Aufstellungsbeschluss vom 21.11.2018, Beschluss-Nr. VI/2018/03871). Der
    geänderte Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 1 zu diesem Beschluss
    dargestellten Flächen.
  1. Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und
    Erholungsraum Hufeisensee“ 1. Änderung in der Fassung vom 25.07.2024 sowie die
    Begründung zum Entwurf mit dem Umweltbericht in gleicher Fassung mit der Änderung,
    dass auf die Festsetzung einer Wasserfläche mit der Zweckbestimmung „Sportfläche
    Wakeboardanlage“ und eines Sondergebietes TG 6 mit der Zweckbestimmung
    „Wakeboardanlage“ verzichtet wird.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ 1.Änderung in der Fassung vom 25.07.2024 sowie die Begründung zum Entwurf mit dem
    Umweltbericht in einer entsprechend der in Beschlusspunkt 2 benannten Änderung
    überarbeiteten gleicher Fassung, sind öffentlich auszulegen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:
Mit der aktuellen Beschlussvorlage wird von der Stadtverwaltung vorgeschlagen, eine
Wasserfläche des Hufeisensees von 44.815 m² und direkte Uferbereiche von 935 m² für eine
neue Wakeboardanlage zur Verfügung zu stellen. Unsere Fraktion beantragt demgegenüber
auf eine solche Ausweisung einer neuen Wakeboardanlage im Bebauungsplan zu
verzichten.

Mit dem rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 158 im März 2015 hatte der Stadtrat bereits
eine abwägende Grundsatzentscheidung getroffen. In der Begründung dieses
Bebauungsplanes heißt es mit Blick auf die Sportfläche des Wasserskiclub Hufeisensee
e.V.: „Planerisch besteht die Absicht, die wassersportlichen Nutzungen am östlichen Ufer
des Bereiches der Innenkippe zu konzentrieren. Damit wird das Ziel verfolgt, im westlichen
Teil des Hufeisensees keine intensiven Nutzungen zu ermöglichen, um den Bereich aus
Artenschutzgründen z.B. für Wasservögel und Biber zu erhalten.“ (vgl.
https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/BPlaene_Rechtsverbindlich/B_158_Begruendung.pdf – dort Seite 27 von 130).
Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass nun neue intensive wassersportliche
Nutzungen auch großflächig für den westlichen Teil des Sees erlaubt werden sollen und
andere naturnahe Nutzungen zurückdrängen. Auch Lebens- und Rückzugsmöglichkeiten für
die Tierwelt werden so erheblich eingeschränkt.
Hinzu kommt, dass das Maß der Nutzung einer neuen Wakeboardanlage unklar ist. Im
Entwurf der Begründung der Änderung des Bebauungsplanes wurden im Rahmen der
Untersuchungen zu den möglichen Lärmimmissionen Wakeboard-Wettkampfveranstaltungen
mit 400 Zuschauern und der Betrieb von Beschallungsanlagen angenommen. Dieses Maß
an Intensivnutzung lehnen wir ab.
Schließlich wird in der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes darauf hingewiesen,
dass für den gesamten See aufgrund der Eintragsstellen von kontaminiertem Grundwasser
(betr. leichtflüchtige halogenierten Kohlenwasserstoffe) und möglichen Gefährdungen für
sensible Bevölkerungsgruppen das Baden nicht freigegeben werden könne. Um
Gesundheitsgefährdungen auch bei den geplanten sportlichen Aktivitäten vorzubeugen,
sei vor der tatsächlichen Umnutzung der Teilfläche des Hufeisensees für eine
Wakeboardanlage eine nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Da
diese Gefährdungsabschätzung bisher nicht erfolgt ist, kommt aus unserer Sicht auch keine
Festsetzung der Flächen im Bebauungsplan in Betracht. Es muss zunächst geklärt werden,
warum Baden nicht erlaubt werden kann, Wakeboarden ggf. schon.


Zusammenfassend heißt es in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zur Änderung des
Bebauungsplanes: „Mit dem vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung wird das
Angebotsspektrum im Hinblick auf die Erholungsfunktionen weiter ausgebaut und die
Kapazität der Wasserfläche des Hufeisensees mit der Wakeboardanlage und den bereits
vorhandenen verschiedenen Nutzern ausgereizt. Mit der Umsetzung der Vorhaben des
Bebauungsplanes sind signifikante Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und
Boden verbunden, die auf die dauerhafte Inanspruchnahme von Bodenflächen bzw.
Beeinträchtigung von geschützten Biotopen zurückzuführen sind. Aus diesem Grund sollte
diese 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 auch die abschließende bleiben.“


Diese Einschätzung teilen wir insofern nicht, da unserer Auffassung nach die geplante
Wakeboardanlage ein verträgliches Maß der Nutzungen am Hufeisensee bereits
überschreitet.