Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit folgenden Teilprojekten aus dem „Grün- und Freiraumkonzept Altstadt Halle (Saale)“ am Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III – Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ zu bewerben:
a) Maßnahmen im Bereich Dreyhauptstraße / Moritzkirchhof / Zapfenstraße / Schülershof
b) Maßnahmen im Bereich Waisenhausring
c) Maßnahmen im Bereich Salzgrafenplatz.
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Seit Juli 2024 unterstützt das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen eines Förderprogramms „Klima III“ mit Geldern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Kommunen bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen und bei Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements mit insgesamt 35 Mio. EUR. Anträge für den ersten Förderaufruf (Förderumfang 23,5 Mio. EUR) können bis zum 18. Oktober 2024 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. Mindestens ein weiterer Förderaufruf soll dann voraussichtlich zum Jahresende 2024 starten; hier werden weitere 11,5 Millionen Euro ausgereicht. Die Fördermittel stehen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben zur Verfügung. Förderfähig sind beispielsweise die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen, Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünungen, auch in Kombination mit der Entsiegelung von wärmespeichernden Flächen und in diesem Zusammenhang auch die Neupflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. (Näheres zum Programm unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-klima-iii)
Vorgeschlagen wird, dass die Stadt Halle sich mit der Umsetzung von Maßnahmen des vom Stadtrat am 25.01.2023 bestätigten „Grün- und Freiraumkonzept Altstadt Halle (Saale)“ bewirbt (vgl. Beschluss zur BV VII/2022/04461), um mit geeigneten Maßnahmen der Überwärmung im Stadtzentrum entgegenzuwirken und so zur mikroklimatischen Verbesserung beizutragen, was die Aufenthalts- und Lebensqualität für die Menschen im Altstadtviertel sichert. Während für die Einzelmaßnahmen „Grüngestaltung Domplatz und Ulrichskirchhof“ Städtebaufördermittel im Programm „Lebendige Zentren – Altstadt/Nördliche Innenstadt“ Programmjahr 2024 für eine Umsetzung im Jahr 2027 beantragt wurden (vgl. Beschluss zur BV VII VII/2023/05986), gab es für weitere vorgesehene Projekte bisher keine Finanzierungsmöglichkeiten. Das neue Landesprogramm bietet hier eine gute Gelegenheit, die Finanzierung weiterer geplanter Maßnahmen abzusichern. Vorgeschlagen wird daher, sich mit Projekten im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs zu bewerben und weitere Projekte vorzubereiten.
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