Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD-Fraktion, MitBürger und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Erarbeitung einer Richtlinie für ein Baulandmodell Halle (Saale)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie für ein kooperatives Baulandmodell für die Stadt Halle (Saale) zu erarbeiten, die Investor*innen bzw. Eigentümer*innen bei Neubau- und Sanierungsvorhaben, bei denen eine städtische Bauleitplanung durchgeführt wird,
a) vertraglich an den Kosten für im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben erforderliche soziale Infrastruktur (zum Beispiel Kindertagesstätten und
Schulen) beteiligt und
b) sicherstellt, dass ein Anteil von mindestens 20 % an Wohnungen (bezogen auf die Wohnfläche) mit sozialverträglichen Mieten mit einer Miethöhe von maximal 20 % über dem aktuellen KdU-Richtwert bereitgestellt wird.
2. Dem Stadtrat ist bis zum 1. Quartal 2024 ein entsprechender Entwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
gez. Melanie Ranft
Vorsitzende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Dr. Bodo Meerheim
Vorsitzender Fraktion DIE LINKE
gez. Eric Eigendorf
Vorsitzender SPD-Fraktion
gez. Tom Wolter
Vorsitzender Fraktion MitBürger
Begründung:
2018 beschloss der Stadtrat das Wohnungspolitische Konzept. Darin ist die Selbstverpflichtung der Stadt Halle (Saale) enthalten, dafür zu sorgen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Dieser Verpflichtung nachzukommen, wird angesichts steigender Mieten und inflationsbedingt stagnierender Realeinkommen immer wichtiger. Daher schlagen die antragstellenden Fraktionen vor, in Anlehnung an die Baulandmodelle in Erfurt und Dresden eine entsprechende Richtlinie für die Stadt Halle zu erstellen.
Solche Modelle sind in den benannten Städten bereits seit mehreren Jahren in Anwendung. Sie bieten sowohl für die Stadt als auch Eigentümer*innen und Investor*innen einen klaren Handlungsrahmen, innerhalb dessen über städtebauliche Verträge die Beteiligung der durch die Planung Begünstigten an der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur sichergestellt werden kann. In Erfurt und Dresden konnte durch ein Baulandmodell der durch private Investoren geschaffene Bestand an sozialverträglichem Wohnraum deutlich erhöht werden; da dies gerade auch in hochpreisigen Wohnlagen erfolgte, ist das Vorgehen ein weiterer Beitrag zur Vermeidung von Segregation.
Durch die Umsetzung des vorliegenden Antrages wird ein höheres Maß an Verbindlichkeit bei der Schaffung von sozialverträglichem Wohnraum durch private Investoren erreicht. Diese vorgeschlagene Regelung wurde am Runden Tisch Wohnen der Stadt Halle in Gänze positiv bewertet.
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: VII/2023/06039
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)