Anfrage zu einer Anzeigepflicht von Sturmschäden an Alleebäumen

In jüngster Vergangenheit sind durch mehrere Sturmereignisse Allee- bzw. Baumreihenbäume in ganz Sachsen-Anhalt durch Windwurf beschädigt worden und mussten entnommen werden.
Im Rahmen von Anfragen an die Landesregierung im Landtag zum Zustand der Alleen im Land Sachsen-Anhalt (vgl. Große Anfrage Drs. 7/3178: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3634gag.pdf und Kleine Anfrage Drs. 7/3634 https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4237gak.pdf) wurde darüber informiert, dass sich lediglich die drei unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Stendal und Wittenberg sowie der Landeshauptstadt Magdeburg für die Aufnahme einer gesetzlichen Anzeigepflicht von Sturmschäden im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aussprechen. Alle anderen Naturschutzbehörden bekunden hier kein Erfordernis.

Wir fragen:

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde Halle gegen eine entsprechende Anzeigepflicht bei Sturmschäden?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende


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