Entsprechend einer Mitteilung des Bildungsministeriums Sachsen-Anhalt vom 11. Juni 2018 stehen im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie insgesamt 116,4 Mio. Euro für die Sanierung von Schulgebäuden und Nebenanlagen zur Verfügung. Die Gelder werden im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) zur Verfügung gestellt. Die Förderquote des Landes liegt bei maximal 90% der Gesamtkosten, mindestens 10% müssen die Schulträger aufbringen. Auf die Stadt Halle entfallen 12,2 Mio. Euro an Fördermitteln. Bereits im Rahmen des Beschlusses des Stadtrates zum Haushalt 2018 wurden Schulsanierungsprojekte ausgewählt, bei den die Gelder des KInvFG in den Jahren 2019 -2021 eingesetzt werden sollen, so ein Turnhallenneubau für die Grundschule Auenschule, die Sanierung von Gebäuden für die Förderschule „Astrid Lindgren“ und ein Neubau eines Campusgebäudes am Standort Kastanienallee. Allerdings waren bei Beschlusslage zum HH 2018 die für die Stadt mögliche Fördersumme und auch die Förderbedingungen nicht konkret bekannt, so dass bisher lediglich Projekte im geschätzten Gesamtumfang von ca. 8,78 Mio. Euro und höhere Eigenmittel eingeplant wurden.
Wir fragen:
Welche konkreten Sanierungs- und Neubauprojekte sollen nach Auffassung der Stadtverwaltung mit den zur Verfügung stehenden Bundesgeldern umgesetzt werden? Inwiefern muss/kann die mit der Grundsatzbeschlussfassung zum Haushalt erfolgte Projektauswahl nunmehr aktualisiert und ergänzt werden?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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