Anfrage zur Löschwasserversorgung im Stadtgebiet
Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben gemäß Brandschutzgesetz für eine ausreichende Versorgung mit Löschwasser zu sorgen (§2, Abs. 2, Ziffer 1). Im Allgemeinen erfolgt dies über ein Wasserverteilungssystem mit Hydranten.
Wir fragen:
- Wie viele Hydranten gibt es im Stadtgebiet? Wie viele davon sind nur eingeschränkt funktionstüchtig oder weisen Mängel auf?
- Wie oft wird die Funktionsfähigkeit kontrolliert und wer führt diese Kontrollen durch?
- Im Rahmen welcher Fristen werden Mängel und Störungen an Hydranten beseitigt? Wer führt diese Beseitigung durch?
- Wie wird der Bedarf für weitere Hydranten ermittelt? In welchem zeitlichen Abstand werden die Ergebnisse dieser Ermittlung überprüft?
- Gibt es aktuell einen Bedarf für den Ausbau des Hydrantennetzes? Wenn ja, was ist geplant, diesen Bedarf zu befriedigen?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
VI/2017/03289
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)