Anfrage zu verkehrssichernden Maßnahmen am Mühlgraben

Der Stadtrat hat am 22.06.2016 einer Dringlichkeitsvorlage „Beantragung von Fördermitteln gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – Touristische Infrastruktur“ zugestimmt. Vorgesehen ist demnach u.a. die Beantragung von Fördermitteln für das Projekt „Öffnung Mühlgraben für Paddler“. Neben baulichen Lösungen an Stein- und Neumühle sind nach Angaben in der Vorlage eine grundhafte Beräumung des Flussbettes von Müll und Totholz und verkehrssichernde Maßnahmen (Instandsetzung von Böschungen und baulichen Anlagen im Uferbereich, Fällung und Pflege von Bäumen) vorgesehen. Allein für die verkehrssichernden Maßnahmen sind demnach 120.000 € in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vorgesehen.

Wir fragen:

  1. Welche baulichen Anlagen im Uferbereich des Mühlgrabens sollen konkret instandgesetzt werden?
  2. In welchem Umfang sind Fällungen und Pflege von Bäumen für eine Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Befahrens des Saalearmes notwendig? Wie viele Bäume müssten insofern konkret gefällt werden?
  3. Geplant ist bei Gewährung einer entsprechenden Förderung auch die Beräumung des Mühlgrabens hinsichtlich Müll und Totholz. Auf unsere schriftliche Anfrage zu Sedimentablagerungen im Mühlgraben hatte die Stadtverwaltung im April mitgeteilt, dass sowohl Stadt als auch der Unterhaltungsverband „Untere Saale“ außerdem einen gutachterlichen Vorschlag zur Entfernung der Altsedimente im Mühlgraben unterstützen – vgl. Anfrage VI/2016/01755. Wann kann mit einer Entscheidung bzgl. einer Entfernung der Altsedimente im Hinblick auf eventuelle Gefährdungen oder zu geringer Wassertiefen gerechnet werden?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2016/02201
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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