Anfrage zum Gehölzbestand am Gimritzer Damm

Bezugnehmend auf unsere Stadtratsanfrage VI/2015/01408 vom 04.11.2015 und die Antwort der Stadtverwaltung vom 08.12.2015 bitten wir ergänzend um die Beantwortung folgender Nachfragen:

  1. Inwieweit sind durch die Baubeschlussfassung zur Beseitigung von Hochwasserschäden an der Straße Gimritzer Damm vom September 2015 Festsetzungen des Bebauungsplanes 32.3 Heide-Süd betroffen?
  2. Wurde die Neuerrichtung eines Baum- und Gehölzstreifens als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die massiven Eingriffe ins Stadtgrün westlich der neuen Verkehrsanlage ab dem Knoten Gimritzer Damm/Zur Saaleaue in nördlicher Richtung geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Warum sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stattdessen teilweise im Bereich Südpromenade realisiert werden?
  3. Insgesamt sind nach der Antwort ca. 12.381 m² geschlossener Gehölzbestand und dabei 329 Bäume entsprechend der städtischen Baumschutzsatzung von der Maßnahme über die gesamte Baustrecke betroffen. Ausgeglichen werden soll die Maßnahme demnach mit 283 Hochstammpflanzungen, außerdem sollen 912 m² Fläche entsiegelt werden. Kann die vollständige Bilanzierung dem Stadtrat vorgelegt werden?
  4. Wie ist der aktuelle Stand des vorgesehenen Planfeststellungsverfahrens? Wann besteht hier für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Unterlagen zu den Vorhaben einzusehen und ggf. sich zu beteiligen?
  5. Ist hinsichtlich des Gleiskörpers am Gimritzer Damm eine Ausgestaltung als Rasengleis vorgesehen?
  6. Im Bereich der ehemaligen Kompostieranlage zwischen Schwanenbrücke und Halle-Saale-Schleife ist die Entsiegelung von Plattenwegen geplant. In welcher Form soll der betreffende Bereich künftig genutzt werden?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2016/01590
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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