Anfrage zum Gehölzbestand am Gimritzer Damm
Bezugnehmend auf unsere Stadtratsanfrage VI/2015/01408 vom 04.11.2015 und die Antwort der Stadtverwaltung vom 08.12.2015 bitten wir ergänzend um die Beantwortung folgender Nachfragen:
- Inwieweit sind durch die Baubeschlussfassung zur Beseitigung von Hochwasserschäden an der Straße Gimritzer Damm vom September 2015 Festsetzungen des Bebauungsplanes 32.3 Heide-Süd betroffen?
- Wurde die Neuerrichtung eines Baum- und Gehölzstreifens als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die massiven Eingriffe ins Stadtgrün westlich der neuen Verkehrsanlage ab dem Knoten Gimritzer Damm/Zur Saaleaue in nördlicher Richtung geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Warum sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stattdessen teilweise im Bereich Südpromenade realisiert werden?
- Insgesamt sind nach der Antwort ca. 12.381 m² geschlossener Gehölzbestand und dabei 329 Bäume entsprechend der städtischen Baumschutzsatzung von der Maßnahme über die gesamte Baustrecke betroffen. Ausgeglichen werden soll die Maßnahme demnach mit 283 Hochstammpflanzungen, außerdem sollen 912 m² Fläche entsiegelt werden. Kann die vollständige Bilanzierung dem Stadtrat vorgelegt werden?
- Wie ist der aktuelle Stand des vorgesehenen Planfeststellungsverfahrens? Wann besteht hier für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Unterlagen zu den Vorhaben einzusehen und ggf. sich zu beteiligen?
- Ist hinsichtlich des Gleiskörpers am Gimritzer Damm eine Ausgestaltung als Rasengleis vorgesehen?
- Im Bereich der ehemaligen Kompostieranlage zwischen Schwanenbrücke und Halle-Saale-Schleife ist die Entsiegelung von Plattenwegen geplant. In welcher Form soll der betreffende Bereich künftig genutzt werden?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
VI/2016/01590
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)