Auf Anfrage unserer Fraktion wurde im Märzstadtrat 2015 durch die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass 203 Baumfällungen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung im Jahr 2014 von der Abteilung Stadtgrün selbst durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden (vgl. VI/2015/00709). Hinzu kommen Fällungen von Bäumen, die nicht über die Satzung geschützt sind, beispielsweise Pappeln, Robinien oder Eschenahornbäume sowie Bäume, die bestimmte Mindestmaße nicht erreichen.
Wir fragen:
In welcher Form wird das infolge von selbst realisierten Baumfällungen anfallende Holz – außerhalb der Waldbewirtschaftung in der Dölauer Heide – von der Stadt Halle genutzt bzw. verwertet? Erfolgt diesbezüglich ein Verkauf an Dritte? Welche Einnahmen werden ggf. mit diesen Holzverkäufen realisiert?
Inwiefern erfolgt eine Nutzung/Verwertung des anfallenden Holzes bei Baumfällungen, die die Stadtverwaltung bei Dritten in Auftrag gibt? Für den Fall, dass das Holz den beauftragten Firmen überlassen wird: Wird dies in den entsprechenden städtischen Ausschreibungsunterlagen für die Aufträge berücksichtigt bzw. führt dies zu einer entsprechenden Minderung der angebotenen Preise?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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