In den vergangenen Jahren erhielt der Verein des Künstlerhaus 188 jährlich eine städtische Förderung in Höhe von 130.000 Euro zur Unterhaltung und zum Betrieb des Objekts als „Kommunikations- und Arbeitsstätte für bildende Künstlerinnen und Künstler“. Ein Zuschuss in der Höhe ist für 2015 nach Planungen der Stadtverwaltung nicht mehr vorgesehen.
Wir fragen daher:
- Welche Pläne verfolgt die Stadtverwaltung zur zukünftigen Nutzung, Betrieb und Unterhaltung des Objektes Böllberger Weg 188?
- Wie gestaltet sich ab dem Haushaltsjahr 2015 die Förderung des Vereins Künstlerhaus 188 e.V.?
- Mit der Beschlussfassung zur Vorlage „Inhaltliche Neuausrichtung und Umzug des Künstlerhaus 188 e.V. in Räume des ehemaligen Druckereigebäudes Große Märkerstraße 10 / Kleine Märkerstraße 7“ (V/2014/12592) im April 2014 wurde einem Konzept zur Neuorientierung des Künstlerhaus 188 am zum damaligen Zeitpunkt geplanten neuen Standort zugestimmt. Bekanntermaßen konnten die Umzugspläne nicht realisiert werden. Offen bleibt die Frage, ob die neu entwickelten Ideen dennoch weiter verfolgt werden können und sollen?
- Welche Nutzerinnen und Nutzer sind zum jetzigen Zeitpunkt noch in den Räumlichkeiten des Künstlerhauses 188 eingemietet? Wie viele Kündigungen sind in diesem Jahr bereits erfolgt und in welcher Höhe sind dadurch Mindereinnahmen entstanden? Wurden infolge der Entscheidung der Oberen Denkmalbehörde, den Abriss des Objekts nicht zu genehmigen, Kündigungen von Vereinen zurückgenommen?
- Wie geht es im neuen Jahr mit dem Projekt Kompetenzzentrum „Gestalter im Handwerk“ weiter? Liegt mittlerweile eine Zusage des Landes zur Fortsetzung der Förderung des Projekts über ESF-Mittel vor?
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
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