Antrag zum Bedarfs- und Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung

Beschlussvorschlag

  1. Der jährliche Bedarfs- und Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung der Stadt Halle (Saale) wird dem Stadtrat zukünftig spätestens im Oktober des Vorjahres zur Beschlussfassung vorgelegt.
  2. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan wird um die Darstellung einer sozialraumbezogenen Planung der Betreuungskapazitäten im Bereich Kinderkrippe und Kindergarten erweitert.
  3. Zudem werden ab dem Planungszeitraum für 2014 die Betreuungskapazitäten in der Kindertagespflege berücksichtigt.

Begründung

Die jährliche Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertagesbetreuung bildet die Grundlage für die Bereitstellung einer bedarfsorientierten Kinderbetreuung in der Stadt Halle für das jeweils folgende Jahr. Um eine Einschätzung dieser Planungen vornehmen zu können, um Planungssicherheit zu schaffen und um für den neuen Planungszeitraum Klarheit hinsichtlich der Betreuungskapazitäten zu erhalten, ist es unerlässlich, den Bedarfs- und Entwicklungsplan vor Beginn seines Geltungszeitraum den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Jede Verzögerung in der Beratungsfolge, die in das neue Jahr hineingeht, verfälscht den Bedarfs- und Entwicklungsplan und stellt, streng genommen, keine Planung mehr dar, sondern eine Beschreibung des Status Quo. Insbesondere im Hinblick auf den ab 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung für alle Kinder sollten an die Bedarfs- und Entwicklungsplanung höchste Qualitätsansprüche gestellt werden.

Bislang hatte der Bedarfs- und Entwicklungsplan lediglich die Bereitstellung von ausreichend Kapazitäten in den unterschiedlichen Betreuungsformen – Kinderkrippe, Kindertagesstätte und Schulhort – bezogen auf das gesamte Stadtgebiet im Blick. Dies ist unstrittig die wichtigste Planungsebene. Dennoch hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass es in einigen Stadtteilen Überkapazitäten im Bereich der Kindertagesstätten gibt, während es in anderen kinderreichen Stadtteilen an ausreichend Betreuungsplätzen mangelt. Dieses Dilemma wird nie ganz zu lösen sein, der nachvollziehbare Wunsch nach wohnortnaher Betreuung wird nicht jedem Elternteil erfüllt werden können. Dennoch sollten die Planungen zukünftig stärker auch kleinräumlich erfolgen, damit zum einen die Betreuungsplätze bedürfnisorientierter bereitgestellt werden können und zum anderen die Standorte auf lange Sicht eine Zukunft haben. Eine Möglichkeit relativ kurzfristig Betreuungskapazitäten in unterversorgten Stadtteilen zu schaffen, bietet die Kindertagespflege, also die Betreuung durch eine Tagespflegeperson. Den letzten Informationen der Stadtverwaltung zufolge steigt die Zahl der angemeldeten Tagesmütter und – väter zunehmend. Unerlässlich ist es daher, dass auch diese Betreuungsangebote im Bedarfs- und Entwicklungsplan berücksichtigt werden und nicht, wie derzeit, lediglich über die Anzahl der Betreuungsplätze informiert wird.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/11855
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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