Beschlussvorschlag
Bei Straßenbaumaßnahmen oder Baumaßnahmen an Gebäuden im Stadtgebiet mit Auswirken auf den Radverkehr ist im Rahmen des Möglichen eine klar geregelte und attraktive Baustellenführung des Radverkehrs anzustreben. Kann keine Radverkehrsführung im Baustellenbereich aufrecht erhalten werden, ist – soweit die Verkehrsstärken und sonstige Rahmenbedingungen dies zulassen – für eine gesicherte Führung des Radverkehrs im sonstigen fließenden Verkehr zu sorgen und ggf. die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zu reduzieren. Ist keine Führung für den Radverkehr möglich, ist eine Umleitung auszuschildern und frühzeitig darauf hinzuweisen.
Begründung
Durch öffentliche und private Baustellen im Stadtgebiet ist regelmäßig auch der Radverkehr betroffen. Oftmals werden in diesem Zusammenhang allerdings nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um radfahrfreundliche Übergangslösungen herbeizuführen. Zuletzt wurde in der Sitzung des Runden Tisch Radverkehr am 29.11.2012 das Beispiel eines Baugerüstes an einer Hausfassade in der Nähe des Reilecks diskutiert, wo durch das Gerüst Fuß- und Radweg stark eingeengt wurden, ohne eine vertretbare Verkehrsführung anzubieten.
Im Jahr 2013 sind mehrere Straßenbauvorhaben im Innenstadtbereich vorgesehen. So wird beispielsweise auch die Große Ulrichstraße saniert bzw. umgebaut, die eine erhebliche Bedeutung für den Radverkehr aufweist. In welcher Form Belange des Radverkehrs während der Bauarbeiten berücksichtigt werden können, wurde bisher nicht kommuniziert.
Andere Kommunen weisen in ihren öffentlichen Baustellenkalendern auf bestehende Einschränkungen und Möglichkeiten des Radverkehrs hin (z.B. – Karlsruhe http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/baustellen.de) und realisieren im Rahmen eines fahrradfreundlichen Baustellenmanagements Lösungen für die Führung des Radverkehrs in Baustellenbereichen oder bei Vollsperrungen frühzeitige Informationen und Umleitungen.
Vorgeschlagen wird als Maßnahme der Radverkehrsförderung Radverkehr im Rahmen von Baustelleneinrichtungen im Stadtgebiet künftig gezielter zu berücksichtigen und im Stadtrat dazu einen Grundsatzbeschluss zu realisieren.
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