Im Aprilstadtrat 2010 wurde durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Antrag eingereicht, der eine künftige Beschaffung von Reinigungsmitteln für die hausinterne Reinigung der Immobilien der Stadt Halle einfordert, die mit einem entsprechenden Umwelt-Gütesiegel zertifiziert sind (Vorlagen-Nummer V/2010/08800).
Nachdem der Antrag in den Ausschuss für Ordnung und Umweltangelegenheiten zur Beratung verwiesen wurde, erklärte sich der betreffende Ausschuss in seiner Sitzung am 12.08.2010 für unzuständig. Da somit keine fachliche Beratung zum Antrag stattfand, fragen wir bezugnehmend auf die Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 23.04.2010:
- In welcher Form wird bei der Bedarfsbeschaffung von Reinigungsmitteln durch den Eigenbetrieb Zentrales Gebäudemanagement dem Antrag der Fraktion bereits entsprochen bzw. in welchen Vorschriften für den städtischen Einkauf ist die vorgeschlagene verbindliche Regelung enthalten?
- Nach Angaben in der Stellungnahme hat die „Stadt als Auftraggeber den strikten Einsatz solcher Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel sowie sanitärer Verbrauchsmaterialien verlangt, die die „…Umwelt möglichst gering belasten“. Andere Reinigungsmittel sind für eine Anwendung in städtischen Gebäuden und Anlagen nicht zugelassen.“ – Wie und von wem wird diese Regelung kontrolliert?
- In der Stellungnahme zum Antrag heißt es weiter: „Derzeit wird durch die HWS geprüft, inwieweit der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Praxis der täglichen Anwendung unterschiedlichster Reinigungsmaterialien umsetzbar ist und welche Auswirkungen eine Umstellung mit dem im Antrag geforderten Standard des Umweltzeichens der EU bei der Bestellung und Anwendung dieser Materialien auf die Kosten der Unterhaltsreinigung hat.“ – Welche Ergebnisse hat die Prüfung ergeben?
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