Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gegen ausbeuterische Kinderarbeit?

Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2007 wurde festgelegt, dass bei künftigen Ausschreibungen der Stadt Halle (Saale) nur Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden.

Folgende Produkte können in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt sein:

  • Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren
  • Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien
  • Natursteine, Pflastersteine
  • Lederprodukte
  • Billigprodukte aus Holz
  • Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft oder Tomaten

Ich frage,

  1. Wie wird in der Stadt Halle garantiert, dass Vergaben bzw. Anschaffungen nicht gegen die ILO-Verordnung verstoßen?
  2. Wurde die Vergabeordnung der Stadt Halle angepasst? Wenn nein, warum nicht und wann ist dieses geplant?