Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gegen ausbeuterische Kinderarbeit? 30. September 200929. September 2014 Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2007 wurde festgelegt, dass bei künftigen Ausschreibungen der Stadt Halle (Saale) nur Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden. Folgende Produkte können in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt sein: Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien Natursteine, Pflastersteine Lederprodukte Billigprodukte aus Holz Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft oder Tomaten Ich frage, Wie wird in der Stadt Halle garantiert, dass Vergaben bzw. Anschaffungen nicht gegen die ILO-Verordnung verstoßen? Wurde die Vergabeordnung der Stadt Halle angepasst? Wenn nein, warum nicht und wann ist dieses geplant?