Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Projekt „Pflegenester“ und zur Umsetzung des Konzeptes „Mehr Pflegeltern für Halle“

Neben der gängigen Koordination, Betreuung und Begleitung von Pflegeeltern durch den
Pflegekinderdienst Halle existieren seit dem Jahr 2020 als Erprobungsmodell die
Pflegenester in Halle. Es handelt sich um ein Angebot für Kinder, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, weil ihre Eltern die Erziehung und Fürsorge aus verschiedenen Gründen nicht leisten
können. Auch diese Pflegeeltern erhalten Leistungen über die Kinder- und JugendhilfePflegegeld-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Zusätzlich sind sie bei einem Träger
angestellt, also per Arbeitsvertrag sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt und
erhalten ein monatliches Entgelt.1 Mit dem Arbeitsverhältnis begründet sich seitens der
Pflegeeltern eine verbindliche enge Zusammenarbeit mit dem Träger. Zu ihren
Arbeitnehmerpflichten gehören beispielsweise die Teilnahme an Dienstberatungen, Fort- und
Weiterbildungen sowie Beratungsgesprächen. Aber auch die Schilderung ihrer persönlichen
Erfahrungen als Pflegeeltern für potentielle Pflegenesteltern können zu ihren Aufgaben
gehören, ergänzend zur Beratung durch Fachkräfte des Trägers.


Hinsichtlich der Pflegenester fragen wir:

  1. Wie viele Pflegenester und wie viele Bereitschaftspflegenester gab es in den Jahren
    2020 bis 2025 und wie viele Kinder wurden/werden durch diese betreut? Bitte nach
    Jahren aufschlüsseln.
  2. Mit welcher Stundenzahl sind die Pflegeeltern bei dem freien Träger angestellt? Wie
    hoch ist die Vergütung? Gibt es diesbezüglich einen Standard oder sind hier
    individuelle Vereinbarungen möglich?
  3. Welche Betreuungsschlüssel hinsichtlich der Unterstützung und Begleitung der
    Dauerpflegeeltern und Bereitschaftspflegeeltern durch die Mitarbeiter*innen des
    Trägers liegen vor?
  4. Wie wurden Pflegeeltern für das Angebot Pflegenester gefunden? Wurden dafür auch
    Pflegeeltern angesprochen, die bis dahin lediglich Leistungen über die Kinder- und
    Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhalten hatten?
  5. Wie hoch waren die städtischen Gesamtkosten für angestellte Pflegeeltern und
    Bereitschaftspflegeeltern in den Jahren 2020 bis 2025? Bitte nach Jahren
    aufschlüsseln.
  6. Wo im Haushaltsplan sind die Mittel, welche an die freien Träger der Jugendhilfe zur
    Umsetzung des Angebotes weitergegeben werden, eingestellt?

Das Konzept „Mehr Pflegeeltern für Halle“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am
17.12.2026 einstimmig beschlossen.

Hinsichtlich seiner Umsetzung fragen wir:

  1. Welche Zeitschiene ist vorgesehen?
  2. Wann ist mit einer Ausschreibung der Leistung für die freien Träger der Jugendhilfe
    zu rechnen?
  3. Welcher Betreuungsschlüssel hinsichtlich der Koordination und Begleitung der
    Dauerpflegeeltern und Bereitschaftspflegeeltern ist vorgesehen?
  4. Wird es für die bereits existierenden Pflegenester mit der Umsetzung des Konzeptes
    Veränderungen geben, wenn ja, welche?
  5. Wo im Haushaltsplan sind die Mittel, die an die freien Träger der Jugendhilfe zur
    Umsetzung des Angebotes weitergegeben werden, eingestellt?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende