Anfrage der Stadträtin Ann-Sophie Bohm-Eisenbrandt zur Aufnahme von Fundtieren und herrenlosen Tieren

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit einem Runderlass (Fundtiererlass) vom 26.05.2015 u.a. neue Regularien hinsichtlich der Behandlung von sogenannten Fundtieren und herrenlosen Tieren festgelegt. Auf der Homepage der Stadt Halle werden zwar allgemein Informationen zu Dienstleistungen des Fundbüros dargestellt, Informationen zum Verfahren bei Fundtieren bzw. herrenlosen Tieren findet man jedoch nicht.

  1. Wie hoch war 2014 und im ersten Halbjahr 2015 die Anzahl von Fundtieren bzw. herrenlosen Tieren in Halle?
  2. Welcher Verwaltungsbereich der Stadt Halle ist für die Entgegennahme von Anzeigen zu Fundtieren und herrenlosen Tieren zuständig? Wie ist das weitere Verfahren in der Stadt hinsichtlich der Verwahrung der Tiere gestaltet?
  3. Wird der Fund eines Tieres angezeigt, hat die Behörde oder ein Beauftragter Dritter unverzüglich den Fund öffentlich bekannt zu machen, damit der Eigentümer des Tieres so schnell wie möglich ermittelt werden kann. Wie wird dies in der Stadt Halle bisher und künftig umgesetzt?
  4. Ist es möglich das Verfahren in der Stadt Halle auf der städtischen Homepage in geeigneter Form darzustellen?

gez. Ann-Sophie Bohm-Eisenbrandt
Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/01249
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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