Beschlussvorschlag
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen der räumlichen und sächlichen Ausstattung zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung der zu eröffnenden Grundschule Glaucha und eines ordnungsgemäßen Unterrichts zu schaffen, so dass eine Eröffnung der Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2013/14 erfolgen kann.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landesschulamt deutlich zu machen, dass eine grundsätzliche Versagung der Einrichtung des Schulstandortes nach Beschlussfassung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung im Dezember 2011 nicht möglich ist.
Begründung
erfolgt mündlich
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