Schaffung inklusiver Grundschulen

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 11 SchulG LSA für die geplante neue Grundschule Glaucha und eine notwendige weitere neue Grundschule im Bereich der Nördlichen Innenstadt zum Schuljahr 2013/14 beim Kultusministerium sog. Schulversuche zu beantragen, die eine modellhafte und probeweise Umsetzung von Formen und Zielen inklusiver Bildung vorsehen.

Begründung

Inklusive Bildung meint, dass allen Menschen vergleichbare Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.
Nicht der Lernende muss sich in ein bestehendes System integrieren, sondern das Bildungssystem muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie anpassen.

Grundlegende Voraussetzungen für die Umsetzung von Inklusion sind im Bereich der Schulen in Halle zwar vom Land Sachsen-Anhalt  zu schaffen und entsprechende Landesverordnungen fehlen tatsächlich immer noch. Allerdings muss auch die Stadt selbst sich dem Thema stellen und auf kommunaler Ebene Konzepte erarbeiten, wie sich Inklusion realisieren lässt.

Notwendig ist, Inklusion bei den geplanten Maßnahmen der Schulsanierung in den kommenden Jahren zu berücksichtigen und bei konkreten Vorhaben die Voraussetzungen – wie ein angemessenes Raumangebot und sinnvolle Schul- und Klassengrößen – zu schaffen.

Im Rahmen der Fortschreibung der städtischen Schulentwicklungsplanung wurden zuletzt im Dezember 2011 u.a. Festlegungen für notwendige Veränderungen im Bereich der Grundschulen in der Nördlichen und Südlichen Innenstadt getroffen. Beschlossen wurde, dass zum 01.08.2013 eine neue Grundschule Glaucha am Standort Heinrich-Pera-Straße 13 eröffnet werden soll. Für den Bereich der Nördlichen Innenstadt hat der Stadtrat die Prüfung einer Neueinrichtung eines Grundschulstandortes sowie die Neueröffnung einer Grundschule zum Schuljahr 2013/14 eingefordert, um eine dauerhafte Entlastung der Grundschulstandorte „Neumarkt“, „Gotthold Ephraim Lessing“ und „Karl Friedrich Friesen“ zu erreichen.

Hinsichtlich beider Vorhaben besteht die Chance von vornherein bei der Entwicklung eines entsprechenden Schulprofils und eines pädagogischen Konzeptes Belange der inklusiven Bildung zu berücksichtigen. Als anerkannter Schulversuch gemäß § 11 SchulG LSA besteht außerdem die Chance auf eine wissenschaftliche Begleitung.

Auch vor dem Hintergrund, dass seit mehreren Jahren keine Zuweisungen von SchülerInnen in die einzige innerstadtnahe Förderschule für Lernbehinderte am Jägerplatz mehr erfolgt sind, der Bedarf jedoch vorhanden ist, sollte die Schaffung von inklusiven Grundschulen als Angebot auch für Kinder mit erhöhtem sonderpädagogischem Förderbedarf vorangetrieben werden. Neueröffnungen bieten für Schulversuche sehr gute Voraussetzungen.

Status

in Beratung

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2012/10859
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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