Städtische Öffentlichkeitsarbeit für Leistungen nach dem SGB II ?

Mit den Änderung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu Beginn des Jahres 2011 hat sich der Umfang der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II geändert, beispielsweise sind neue Leistungen für Bildung und Teilhabe sind hinzugekommen.

Damit werden nunmehr eine Reihe von Leistungen im Rahmen des SGB II durch die Stadt Halle (Saale) erbracht bzw. finanziert.

In anderen Kommunen wird in Form von Informationsfaltblättern/Broschüren in städtischen Ämtern oder Jobcentern explizit über die betreffenden städtische Leistungen (Leistungen für Unterkunft und Heizung, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Leistungen für einen besonderen, einmaligen Bedarf, Leistungen für Bildung und Teilhabe informiert, um eine Orientierung zu geben und gezielt auf mögliche Leistungsansprüche hinzuweisen.  (vgl. z.B. Leipzig).

Wir fragen:

  1. In welcher Form informiert die Stadt Halle aktuell über die relevanten städtischen Leistungen?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung entsprechendes Informationsmaterial zu erstellen, welches als Broschüre o.ä. in den Bereichen Bürgerservice, Sozialamt und im Jobcenter ausgelegt werden könnte? Welche Finanzmittel für eine Öffentlichkeitsarbeit im Bereich SGB II stehen aktuell zur Verfügung?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2012/10529
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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