Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Überarbeitung der Struktur der monatlichen Baumfällliste

Beschlussvorschlag:
Die monatlich im Ausschuss Klimaschutz, Umwelt und Ordnung als Informationsvorlage
veröffentlichte Baumfällliste wird hinsichtlich folgender Informationen ergänzt:
Baum im Eigentum der Stadt/Baum im Eigentum von Dritten

  • Baum im Eigentum der Stadt/Baum im Eigentum von Dritten
  • konkrete Standorte der zur Fällung beantragten städtischen Bäume (entfällt bei
    Bäumen im Eigentum von Dritten)
  • Baum Bestandteil einer geschützten Allee oder geschützten einseitigen
    Baumreihe
  • Stammumfang der zur Fällung beantragten Bäume
  • realisierte Ersatzpflanzungen mit Angaben zu Pflanzzeitpunkt, Baumart und konkreten Standorten bei städtischen Bäumen

Zu prüfen ist, ob die Spalten in der Liste „Zeitraum“, „BSK-Ortstermin am“ und
„Aktenzeichen“ entfallen können. Liegt ausnahmsweise zu einem konkreten Sachverhalt eine
Einschätzung der Baumschutzkommission vor, ist bei der Beschreibung der Gründe für die
Entscheidung darauf einzugehen.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Die Stadtverwaltung informiert monatlich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und
Ordnung über Anträge und Genehmigungen zur Fällung von nach Baumschutzsatzung
geschützten Bäumen. Parallel wird die betreffende Liste auf der städtischen Homepage
veröffentlicht.
In ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag VIII/2025/00745 hatte die Stadtverwaltung darauf
verwiesen, dass bei jedem Baumfällantrag überprüft werde, ob es sich
um eine Allee oder eine einseitige Baumreihe handelt. Entsprechende Neupflanzungen
würden entsprechend der Jahreszeit vorgenommen. Eine Dokumentation erfolge in der
Baumfällliste.
Auf Kartenmaterial mit Darstellung der konkreten Baumstandorte zu Sachverhalten und
Fotomaterial zu den Bäumen wird verzichtet. Aus Gründen des Datenschutzes wird seit
geraumer Zeit auch nur allgemein ein Straßenname als Maßnahmenstandort benannt.
Vorgeschlagen wird mit unserm Antrag, zur Erhöhung der Transparenz und der
Nachvollziehbarkeit künftig Angaben in der Liste zu ergänzen und auf entbehrliche
Informationen zu verzichten.
Entsprechend der städtischen Baumschutzsatzung sind Ersatzpflanzungen grundsätzlich in
der nächsten Pflanzperiode nach der Fällung durchzuführen. Bei Bäumen im Eigentum der
Stadt sollte der jeweilige Vorgang bei Fortschreibung der Baumfällliste daher erst entfernt
werden, wenn die Ersatzpflanzungen realisiert und Informationen dazu kommuniziert
wurden.