Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Überarbeitung der Struktur der monatlichen Baumfällliste 13. Juni 20253. Juli 2025 Beschlussvorschlag:Die monatlich im Ausschuss Klimaschutz, Umwelt und Ordnung als Informationsvorlageveröffentlichte Baumfällliste wird hinsichtlich folgender Informationen ergänzt:Baum im Eigentum der Stadt/Baum im Eigentum von Dritten Baum im Eigentum der Stadt/Baum im Eigentum von Dritten konkrete Standorte der zur Fällung beantragten städtischen Bäume (entfällt beiBäumen im Eigentum von Dritten) Baum Bestandteil einer geschützten Allee oder geschützten einseitigenBaumreihe Stammumfang der zur Fällung beantragten Bäume realisierte Ersatzpflanzungen mit Angaben zu Pflanzzeitpunkt, Baumart und konkreten Standorten bei städtischen Bäumen Zu prüfen ist, ob die Spalten in der Liste „Zeitraum“, „BSK-Ortstermin am“ und„Aktenzeichen“ entfallen können. Liegt ausnahmsweise zu einem konkreten Sachverhalt eineEinschätzung der Baumschutzkommission vor, ist bei der Beschreibung der Gründe für dieEntscheidung darauf einzugehen. gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung: Die Stadtverwaltung informiert monatlich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt undOrdnung über Anträge und Genehmigungen zur Fällung von nach Baumschutzsatzunggeschützten Bäumen. Parallel wird die betreffende Liste auf der städtischen Homepageveröffentlicht.In ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag VIII/2025/00745 hatte die Stadtverwaltung daraufverwiesen, dass bei jedem Baumfällantrag überprüft werde, ob es sichum eine Allee oder eine einseitige Baumreihe handelt. Entsprechende Neupflanzungenwürden entsprechend der Jahreszeit vorgenommen. Eine Dokumentation erfolge in derBaumfällliste.Auf Kartenmaterial mit Darstellung der konkreten Baumstandorte zu Sachverhalten undFotomaterial zu den Bäumen wird verzichtet. Aus Gründen des Datenschutzes wird seitgeraumer Zeit auch nur allgemein ein Straßenname als Maßnahmenstandort benannt.Vorgeschlagen wird mit unserm Antrag, zur Erhöhung der Transparenz und derNachvollziehbarkeit künftig Angaben in der Liste zu ergänzen und auf entbehrlicheInformationen zu verzichten.Entsprechend der städtischen Baumschutzsatzung sind Ersatzpflanzungen grundsätzlich inder nächsten Pflanzperiode nach der Fällung durchzuführen. Bei Bäumen im Eigentum derStadt sollte der jeweilige Vorgang bei Fortschreibung der Baumfällliste daher erst entferntwerden, wenn die Ersatzpflanzungen realisiert und Informationen dazu kommuniziertwurden.