Brotlose Kunst?

Schauspieler*innen und Musiker*innen erhalten in der Regel eine Gage, wenn sie ihre Kunst präsentieren. Bei Maler*innen und Bildhauer*innen ist das bisher eher die Ausnahme. Sie bekommen selten eine Vergütung dafür, dass sie ihre Werke und andere Leistungen für eine Ausstellung zur Verfügung stellen. Ihnen bleiben am Ende nur Einnahmen, die sie aus dem Verkauf ihrer Kunstobjekte erzielen. Um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, fordert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) bereits seit vielen Jahren, die Ausstellungsvergütung im Urheberrecht zu verankern. Bis dies verwirklicht ist, setzt sich der BBK für die freiwillige Zahlung von Ausstellungsvergütungen ein.

Hierzu hat der BBK bereits 2014 eine „Leitlinie Ausstellungsvergütung“ entwickelt und veröffentlicht. Unabhängig vom Entwicklungsprozess hinsichtlich einer Verankerung der Ausstellungsvergütung im Urheberrecht, haben wir einen Antrag zur Einführung einer Ausstellungsvergütung auf den Weg gebracht. Inhaltlich orientieren wir uns dabei an den Vorschlägen des Berufsverbandes. Zukünftig sollen bildende Künstler*innen, die in städtischen Einrichtungen ausstellen, eine Vergütung erhalten. Darüber hinaus wollen wir, dass eine Förderung zu diesem Zweck auch in die städtische Kulturförderrichtlinie aufgenommen wird, denn genau dort gehört sie nach unserer Auffassung hin.

In Sachsen-Anhalt werden bereits von zahlreichen Förderern kultureller Projekte (Kommunen, Länder, Stiftungen etc.) Ausstellungsvergütungen als förderfähige Kosten anerkannt, so z. B. von der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt, der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt sowie innerhalb der Projektförderung des Landes Sachsen-Anhalt.

Wir denken, dass die Stadt hier eine Vorbildfunktion übernehmen sollte und schlagen daher vor: Ausstellungen mit ein oder zwei Künstler*innen werden mit 125 EUR pro Woche und Person vergütet. Bei Gruppenausstellungen ab drei Künstler*innen erhält jede*r mindestens 50 EUR pro Woche. Das Haushaltsbudget für die Kulturförderung wird entsprechend um 10.000 EUR erhöht, um die Kosten auf städtischer Seite abzubilden. In der ersten Beratung des Antrages im Kulturausschuss hat die Mehrheit der Stadträt*innen zugestimmt.


Das könnte dich auch interessieren …