Anfrage des Stadtrates Jan Döring zur Umsetzung des Beschlusses zur Erarbeitung eines verbindlichen Vertretungsystems in der Kindertagespflege

Im der Sitzung des Stadtrates am 19.12.2018 wurde folgender Beschluss (vgl. Beschluss zu Antrag VI/2018/04466) gefasst:

  1. Die Stadt Halle entwickelt, z.B. auf Grundlage existierender best-practice-Beispiele, ein wirksames Vertretungssystem für die Kindertagespflege und legt dem Stadtrat bis Juni 2019 einen Umsetzungsvorschlag dazu vor. Idealerweise sind Fachkräfte aus der Praxis in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein System zur statistischen Erfassung von Vertretungsfällen (Urlaub, Krankheit, Fortbildung) sowie eine dafür geeignete Verfahrensweise zu erarbeiten. Die dazu erforderliche Mitwirkung der Kindertagespflegestellen wird in die Vertragsgestaltung aufgenommen.
  3. Die Richtlinie über die Tagespflege in der Stadt Halle (Saale) gemäß §§ 23, 24 SGB VIII und KiFöG LSA wird dementsprechend angepasst.
  4. In den Haushalt 2020 werden entsprechende Aufwendungen zur Initiierung und Umsetzung des Vertretungssystems eingeplant.

Hinsichtlich der Umsetzung frage ich:

  1. Wann legt die Verwaltung einen Umsetzungsvorschlag vor?
  2. Wie hoch sind die zu erbringenden Aufwendungen, die sich aus der Realisierung des Umsetzungsvorschlages ergeben?
  3. Wann ist die Anpassung der Richtlinie über die Tagespflege in der Stadt Halle (Saale) gemäß §§ 23,24 SGB VIII und KiFöG LSA vorgesehen?

gez. Jan Döring
Stadtrat Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VII/2019/00117
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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