Antrag der Fraktion Ausstellungsvergütungen für bildende Künstler*innen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Ausstellungsvergütung für professionelle bildendende Künstlerinnen in kommunalen Einrichtungen einzuführen. Dazu ist eine Richtlinie zu erarbeiten. Hierbei sind folgende Dinge zu berücksichtigen:
  • nachzuweisende Kriterien der Professionalität können sein:
    • Abschluss eines Studiums an einer künstlerischen Hochschule oder
    • professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis oder
    • Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder
    • Mitgliedschaft in einem der Landesverbände des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen
  • Einzelausstellung (1-2 Künstlerinnen): Die Ausstellungsvergütung beträgt 125 Euro pro Künstlerin pro Woche.
  • Gruppenausstellungen (ab 3 und mehr Künstlerinnen): Die Ausstellungsvergütung beträgt 150 Euro pro Woche und verteilt sich auf die Anzahl der Künstlerinnen. Bedingung ist jedoch, dass jeder Künstler*in eine Ausstellungsvergütung von mindestens 50 Euro pro Woche erhält. Daher erhöht sich im Bedarfsfall der Gesamtbetrag der Ausstellungsvergütung entsprechend.
  • Alle Beträge gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  1. Im Haushaltsplan wird ab 2020 ein neues Produkt „Ausstellungsvergütung bildende Künstler*innen“ aufgenommen. Ab dem Jahr 2020 wird ein jährlicher Ansatz in Höhe von 10.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
  2. Die Ausstellungsvergütung für bildende Künstler*innen wird unter Punkt 2.2 in die Richtlinie der Stadt Halle (Saale) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit aufgenommen. Die Richtlinie ist dahingehend zu überarbeiten.

Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2019/05095
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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