Antrag zur Hebammenversorgung im Wochenbett

Beschlussvorschlag:

  1. Ab 01.01.2019 erhält jede außerklinisch tätige Hebamme pro abgeschlossene Wochenbettbetreuung in Halle (Saale) einen Zuschuss in Höhe von 40 Euro. Die Stadtverwaltung kalkuliert dafür ein jährliches Budget und stellt die Mittel in den Haushalt ein.
  2. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Halle ab 01.01.2019 die Hebammen bei der Praxisraumsuche.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Verwaltungsverfahren für diese Maßnahmen zu erarbeiten.
  4. Es wird angeregt, dass die Stadtverwaltung die Zielgruppe mittels geeigneter Medienkanäle über die Unterstützungsleistungen durch die Kommune informiert.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Nach der Geburt hat jede gesetzlich krankenversicherte Frau zwölf Wochen lang Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme, bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit. Die Hebamme hilft und berät im Wochenbett bei allen Fragen, die das Kind und die Gesundheit der Mutter betreffen.

Laut des Berichtes der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.04.2018 wurden im Jahr 2017 2.388 Kinder in Halle geboren.

Diesen stehen – neben den in den Kliniken tätigen Hebammen – ca. 25 Hebammen gegenüber, die in Geburtshäusern und Hebammenpraxen arbeiten sowie ca. 28 Hebammen, die nebenberuflich in der ambulanten Versorgung der Mütter tätig sind. Mütter und deren Kinder in besonderen Lebenslagen werden aktuell durch 5 Familienhebammen versorgt.

Gespräche mit Hebammen, Fachkräften und betroffenen Frauen in der Stadt Halle haben ergeben, dass Frauen häufig Schwierigkeiten haben, eine Hebamme zu finden. So weist beispielsweise die Hebammenpraxis „Bauchgefühl“ auf ihrer Homepage darauf hin, dass ab September 2018 keine außerklinische Geburtsbetreuung angeboten werden kann und dringend Hebammen zur Verstärkung des Teams gesucht werden. Weiterhin ist wegen des Mangels an verfügbaren Hebammen auch oft die Wahlfreiheit der Frauen nicht gegeben.

Die unzureichende Hebammenversorgung wird als drängendes Thema derzeit auf Bundes- und Landesebene bearbeitet. Tragfähige und langfristige Lösungen müssen dort geschaffen werden. Dennoch sehen wir auch auf kommunaler Ebene Möglichkeiten, Anreize und Unterstützungsleistungen zu schaffen, um die Versorgungslage vor Ort stabil zu halten bzw. zu verbessern.

Da aus unserer Sicht der Wochenbettbetreuung die höchste Bedeutung innerhalb der außerklinischen Versorgungskette (Geburtsvorbereitung, Geburtsbetreuung, Betreuung nach der Geburt) zukommt, sollen sich die kommunalen Unterstützungsleistungen an die Hebammen richten, die Frauen und deren Kinder im Wochenbett betreuen.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2018/04163
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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