Antrag zur Änderung der städtischen Förderrichtlinien in den Bereichen Kultur, Sport, Jugendhilfe, Soziales und Gleichstellung

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die städtischen Richtlinien zur Förderung von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Kultur, Sport, Jugendhilfe, Soziales und Gleichstellung dahingehend abzuändern, dass eine Anpassung der Regelungen zur Anerkennung von Eigenarbeitsleistungen als zuwendungsfähige Ausgaben vorgenommen wird. Orientiert werden soll sich dabei an den Regelungen des sog. Zuwendungsrechtsergänzungserlass des Ministeriums für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.06.2016, der je erforderlicher beruflicher Qualifikation Pauschalwerte für eine Anerkennung von bis zu 15 Euro pro Stunde vorsieht. Vorschläge für Änderungen der Richtlinien sind dem Stadtrat bis zum 23.11.2016 zur Beschlussfassung vorzulegen.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Die aktuellen städtischen Förderrichtlinien zur Finanzierung von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Kultur, Sport, Jugendhilfe, Soziales und Gleichstellung beinhalten durchweg Regelungen zur Erbringung eines angemessenen Eigenanteils. Dabei können unbare Eigenleistungen der Antragsteller als Eigenmittel gewertet werden, wobei bisher für eine Arbeitsstunde höchstens 6,00 Euro (im Bereich Sportförderung) bzw. 7,50 € (Förderungen in den Bereichen Kultur, Jugendhilfe, Soziales und Gleichstellung) anerkannt werden.

Vorgeschlagen wird, diese seit geraumer Zeit bestehenden städtischen Regelungen anzupassen und in einer Neuregelung neue Pauschalwerte entsprechend der jeweiligen Tätigkeit anzusetzen. Als Orientierung könnten dabei die folgenden Pauschalwerte des Zuwendungsrechtsergänzungserlass des Ministeriums für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt dienen:

  1. für einfache Tätigkeiten, für die eine berufliche Ausbildung nicht erforderlich ist: 6,50 Euro pro Stunde
  2. für Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrungen erforderlich sind: 9,00 Euro pro Stunde
  3. für höherwertigere Tätigkeiten wie die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und anderen Dienstleistungen, die eine Hochschul- oder vergleichbare Ausbildung erfordern: 12,00 Euro pro Stunde
  4. bei anspruchsvollen, schwierigen Tätigkeiten, wenn sich die Anforderungen an die Tätigkeit auch im Hinblick auf die damit verbundene Verantwortung deutlich von den unter Buchstabe C) benannten Grundvoraussetzungen abheben mit bis zu 15 Euro pro Stunde.
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2016/02213
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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