Anfrage zur Betreibung der Händel-Halle

Am 24. April 2013 hat der Stadtrat beschlossen, die Händel-Halle an die Händel-Halle Betriebsgesellschaft mbH für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2023 zu verpachten. In § 2 des betreffenden Vertrages wurden damals zahlreiche Verpflichtungen der Betreiberin hinsichtlich der Betriebsführung verankert. Nach Ablauf von fast 2 Jahren des Vertragszeitraumes frage ich:

Wie wurden die einzelnen im Pachtvertrag aufgenommenen Verpflichtungen von der Betreiberin der Händel-Halle bisher erfüllt?

gez. Dr. Inés Brock
Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

VI/2015/01520
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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