Änderungsantrag zum Bebauungsplan Hufeisensee bezüglich des Rundweges auf der Ostseite

Bezug: Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“- Beschluss zur erneuten eingeschränkten öffentlichen Auslegung  V/2014/12648

 

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgende Festlegung ergänzt:

  1. Der geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ in der Fassung vom 20.05.2014 sowie die Begründung zum Entwurf mit dem Umweltbericht werden dahingehend abgeändert, dass der Rundweg auf der Ostseite des Hufeisensees (begrenzt im Norden durch die Schutzfläche M5 und im Süden durch die Parkplatzfläche 2) nicht mittig durch den Gehölzstreifen geführt sondern westlich entlang der Wallendorfer Straße angelegt wird.

 

Begründung

Da die Ostseite des Hufeisensees sowieso nach wenigen Metern durch die Wallendorfer Straße begrenzt wird, erschließt sich unserer Fraktion nur bedingt, warum der geplante Rundweg dann mitten in den knappen Gehölzstreifen zwischen Ufer und Straße angelegt werden soll. Wir vermuten, dass damit auf eine besondere Aussichtsqualität auf den See abgezielt wird, befürchten aber, dass die Umweltwirkungen dieses konkreten Plandetails nicht genügend abgewogen wurden. Die Ostseite des Sees ist nach den vorgelegten aktualisierten Planungen der zweite größere Bereich, der eigentlich nicht von größeren Umgestaltungen betroffen sein soll. Was aus unserer Sicht dafür spricht, diesen Bereich angesichts der sonstigen Eingriffstiefen so weit wie möglich als Rückzugs- und Entwicklungsraum für Flora und Fauna zu belassen. Das Anlegen eines Weges durch diese Fläche – noch dazu mit Asphaltoberfläche – würde durch die Bauarbeiten zu erheblichen Schädigungen führen müssen. Und die jetzige zusammenhängende Fläche wäre nach Anlage dieses Weges nachhaltig zerschnitten.

Umso erstaunlicher aber ist der Vorschlag, als dass die Stadtverwaltung selbst auf Seite 33 der Begründung ausführt, dass ein weiterer (!), mindestens 2,5m breiter Radweg auf der Westseite der Wallendorfer Straße geplant sei. Dessen Fläche liege aber knapp außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans.

Es erschließt sich unserer Fraktion allein schon aus Kostengründen überhaupt nicht, warum auf so engem Raum parallel nebeneinander zwei getrennte Radwege angelegt werden sollen. Wir denken, dass hier eine Umplanung möglich ist, an deren Ende ein für RadfahrerInnen und FußgängerInnen nutzbarer Rundweg auf der Westseite der Wallendorfer Straße stehen sollte, selbst wenn dieser knapp außerhalb des jetzigen Geltungsbereiches gelegen sein sollte. An diesem Streckenverlauf kann die Rundwegfunktion für den Hufeisensee genau so gut erfüllt werden, es entfallen die Baukosten für einen zweiten Weg und es bleibt ein kleines Stückchen mehr Rückzugsfläche für die Natur erhalten.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2014/12905
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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