Anfrage zur Finanzierung der Brückenbauwerke im Bereich Merseburger Straße/Rosengarten

In der Stadtratssitzung am 30.04.2014 hat der Stadtrat mehrheitlich gegen die Empfehlung der Stadtverwaltung beschlossen, dass die neu zu bauende Eisenbahnüberführung über die Merseburger Straße so ausgeführt wird, dass die darunterliegenden Straßenbahngleise einen eigenen Bahnkörper erhalten und je zwei Richtungsfahrbahnen sowie Nebenanlagen unter der Brücke möglich sind.

Nach Angaben der Stadtverwaltung entstehen aus heutiger Sicht und ohne detaillierte Planung einer solchen Variante Mehrkosten von insgesamt ca. 6,3 Mio. €, wobei maximal 5,3 Mio. € über Fördermittel zu finanzieren wären, wenn denn die Rahmenbedingungen dafür überhaupt vorliegen sollten.

Auf einen Widerspruch entsprechend § 62 Absatz 3 Satz 2 GO LSA aufgrund von Nachteiligkeit hat der Oberbürgermeister verzichtet.

Wir fragen:

  1. Welche Fördermittelprogramme sollen nunmehr in welcher Höhe für die Finanzierung des Projektes genutzt werden? Welche anderen bisher vorgesehenen  städtischen Projekte mit entsprechender Förderung können nunmehr nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum umgesetzt werden?
  2. Welche bisher vorgesehenen städtischen Projekte können nach Auffassung der Stadtverwaltung nunmehr nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum umgesetzt werden, weil Eigenmittel für die Brückenerweiterung genutzt werden?
  3. Plant die Stadtverwaltung dem Stadtrat mit der Vorlage des Entwurfes einen entsprechenden Vorschlag zur Fortschreibung des städtischen Investitionsprogramms vorzulegen?
  4. In der Stadtratssitzung am 30.04.2014 hat der Stadtrat mehrheitlich außerdem festgelegt, bei den Planungen zur Umgestaltung der Merseburger Straße generell eine vierstreifige Ausführung vorzusehen, obwohl zumindest in Teilbereichen ein solcher Querschnitt mit ausreichend breiten Nebenanlagen (Fuß- und Radwege, Parkplätze, Alleebäume) nicht möglich ist. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine Förderung einer Sanierung der Merseburger Straße über das Stadtbahnprogramm möglich, wenn die Notwendigkeit von je zwei Richtungsfahrbahnen angesichts von Verkehrsbelegungszahlen und Verkehrsprognose nicht nachgewiesen werden kann? Wann kann diesbezüglich mit entsprechenden verbindlichen Aussagen der Fördermittelgeber für die geplanten Sanierungsabschnitte gerechnet werden?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2014/12892
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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