Anfrage zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Richtlinie zum Bau von Fahrradabstellanlagen

Im März 2012 hatte der Stadtrat die von der Stadtverwaltung vorgelegte Richtlinie zum Bau von Fahrradabstellanlagen bestätigt. Während die Richtlinie für städtische Bauvorhaben verbindlich ist, dient sie für private Bauherren als Empfehlung. Beschlossen wurde in diesem Zusammenhang, dass auf die Richtlinie bei Bauanträgen (mit Ausnahme von Ein- und

Zweifamilienhäusern) hingewiesen werden soll. Leider findet die Richtlinie in der Praxis bei relevanten Bauprojekten von Dritten – wie beispielsweise bei Grundsanierungen von Kindertageseinrichtungen (vgl. Fotos in Anlage) – aktuell weiterhin keine Anwendung.

Wir fragen:

  1. In welcher Form werden Bauherrn im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren auf die Inhalte der städtischen Richtlinie hingewiesen?
  2. Ist der Stadtverwaltung bekannt, aus welchen Gründen private Bauherrn von den Empfehlungen der Richtlinie bezüglich Anzahl und Gestaltung abweichen?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2014/12826
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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