Anfrage zu Kontrollen bei der Hundehaltung

Mit Wirkung zum Januar 2011 hat die Stadt Halle zuletzt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer und mit Wirkung zum Dezember 2012 die Gefahrenabwehrverordnung geändert. Laut Presseberichterstattung auf www.hallespektrum.de vom 11.02.2014 wurden in Halle im Jahr 2012 ein und im Jahr 2013 zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt, weil HunderhalterInnen gegen die städtischen Vorschriften zur Beseitigung von Hundekot verstoßen haben.

Wir fragen:

  1.  Wie viele Hunde waren 2012 und 2013 in Halle gemeldet? Bitte getrennt nach den Kategorien der Hundesteuersatzung „erster Hund“, „zweiter und jeder weitere Hund“ und „gefährlicher Hund“ angeben.
  2. Welche Einnahmen aus der Hundesteuer konnte die Stadt 2012 und 2013 verzeichnen? (Bitte getrennt nach den o.g. Kategorien angeben.)
  3. Zuwiderhandlungen gegen die Hundesteuersatzung (z.B. Verstoß gegen die Pflicht Hunde außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundemarke umherlaufen zu lassen) oder die betreffenden Regelungen der städtischen Gefahrenabwehrverordnung (z.B. Verstoß gegen die Pflicht des Mitführens von geeigneten Hilfsmitteln für Aufnahme und Transport von Tierkot) sind Ordnungswidrigkeiten. Wie viele Ordnungswidrigkeiten verzeichnete die Stadt in den Jahren 2012 und 2013 im Bereich des Verhaltens von Hundeführerinnen und -führern sowie Hundehalterinnen und -haltern? (Bitte getrennt nach den einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbeständen auflisten.)
  4. In Leipzig führt der Stadtordnungsdienst gemeinsam mit der Polizei mehrmals jährlich gesonderte Hundekontrollen im gesamten Stadtgebiet durch. In den Wohngebieten gibt es darüber hinaus aber auch Informationsveranstaltungen zur Thematik des Umganges mit Hunden. Wie bewertet die Stadtverwaltung das in Leipzig praktizierte Verwaltungshandeln? Ist eine ähnliche Vorgehensweise in der Stadt Halle denkbar?
  5. Am 01.03.2009 ist in Sachsen-Anhalt das Gefahrenhundegesetz in Kraft getreten, für deren Umsetzung die Kommunen zuständig sind. Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören oder die sich als bissig erwiesen haben, gelten demnach als gefährlich. HundehalterInnen sind ggf. zu einer Sachkundeprüfung verpflichtet und müssen die persönliche Zuverlässigkeit und einen Wesenstest für den Hund nachweisen. Können oder wollen Betroffene die damit verbundenen Kosten nicht zahlen, ist die Stadt gehalten, die Hunde zu übernehmen. Welche Kosten sind der Stadt Halle in den Jahren 2012 und 2013 infolge der Umsetzung des Gefahrenhundegesetzes entstanden? Wie hoch waren die Landeszuweisungen diesbezüglich?
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2014/12609
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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