Antrag zur Verbesserung des Winterdienstes auf Radwegen

Die Stadtverwaltung  wird beauftragt,

  1. im nächsten Winter zu gewährleisten, dass entsprechend der bestehenden Vorschriften der Straßenreinigungssatzung zur Fahrbahn gehörende Radwege bei der Durchführung der Winterdienstarbeiten angemessen berücksichtigt werden.
  2. ein Konzept zur Verbesserung des Winterdienstes für Radwege in der Stadt Halle zu erarbeiten. Das Konzept soll eine Analyse der Ausgangssituation und einen Maßnahmenplan zur stufenweisen Verbesserung der Bedingungen auf wichtigen Hauptrouten enthalten sowie die Voraussetzungen für die Umsetzung aufzeigen (Kosten, Technik, notwendige Anpassungen der Straßenreinigungssatzung und des Vertrages über die Durchführung des Winterdienstes). Das Konzept ist bis Oktober 2013 vorzulegen.

 

Begründung

Der Radverkehr in Halle nimmt auch im Winter immer mehr zu, Radfahrer sind damit in besonderem Maße auf einen guten Räumdienst angewiesen. In der Umsetzung des Winterdienstes in Halle spiegelt sich die Bedeutung des Radverkehrs allerdings bisher nicht wider. Die Ergebnisse des kürzlich durchgeführten ADFC-Fahrradklima-Tests 2012 haben in Auswertung der Interviews von 457 befragten Radfahrern gerade im Bereich des Winterdienstes sehr schlechte Bewertungen für Halle ergeben.

In der halleschen Straßenreinigungssatzung ist festgelegt, dass wenigstens die Radwege zur Fahrbahn gehören, die von dieser nur durch eine Markierung getrennt sind und gegenüber der Fahrbahn keinen Niveauunterschied besitzen. Geräumt werden allerdings auch diese Bereiche in der Praxis bisher nicht. Als Beispiel seien Abschnitte der Radwege in der Ludwig-Wucherer-Straße oder der Reilstraße benannt, die im vergangenen Winter über einen sehr langen Zeitraum nicht befahrbar waren.

Oft verursacht der Winterdienst sogar zusätzliche Benachteiligungen, da Radwege mit Schnee zugeräumt werden. So aufgehäufte und später gefrorene Schneehaufen behindern noch Tage oder gar Wochen nach dem Einsetzen von Tauwetter die Nutzbarkeit. Es kommt zu gefährlichen Situationen wenn Radfahrer StVO-konform bei nicht geräumten Radwegen die Fahrbahn nutzen und PKW-Fahrer mit geringem Seitenabstand überholen.

In vielen anderen Städten gibt es einen Winterdienst auch für Radwege. So werden in Magdeburg Radwege generell zur Fahrbahn gerechnet und von Schnee beräumt. Gleiches gilt für Chemnitz, Karlsruhe oder Hamburg.

Angesichts begrenzter finanzieller Spielräume werden zeitnah in Halle sicher keine umfassenden Verbesserungen zu erzielen sein. Zunächst ist daher darauf hinzuwirken, dass bereits bestehende Räumpflichten eingehalten werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie und unter welchen Voraussetzungen künftig Radverkehr bei der Organisation des Winterdienstes zusätzlich berücksichtigt werden kann. Wenigstens die Einbeziehung wichtiger Hauptradrouten in den Winterdienstplan sollte hier das Ziel sein.

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/11701
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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