Anfrage zur angemessenen aufgabenbezogenen Finanzausstattung der Stadt Halle (Saale)

Im April 2012 beauftragte der Stadtrat mit Beschluss des Antrages V/2011/10078 unserer Fraktion die Stadtverwaltung mit der Vorlage eines Gutachtens zur Bestimmung des auskömmlichen aufgabenbezogenen Finanzbedarfs für die Stadt Halle (Saale). Trotz Widerspruch von Frau Oberbürgermeisterin Szabados bestätigte der Stadtrat im Mai 2012 diesen Beschluss. Dennoch erfolgte diese Erhebung bisher nicht. Zuletzt wies die Oberbürgermeisterin in ihrer Antwort auf die Anfrage V/2012/11089 darauf hin, dass eine solche gutachterliche Bewertung mit zu dem Aufgabenbereich des einzusetzenden Sparberaters gehören solle.

Mit diesem Jahr gilt ein neues Finanzausgleichsgesetz mit (teilweise) neuer Systematik im Land Sachsen-Anhalt. Die Bewertung auch von dessen Auswirkungen wird nur vor dem Hintergrund des objektiv nachweisbaren Finanzbedarfs der Stadt Halle (Saale) möglich sein. So schrieb auch Herr Finanzbeigeordneter Geier mit Datum vom 12.12.2012 zur Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz 2012, dass für hinreichende Erfolgsaussichten dargelegt werden müsse „welche Finanzmittel jeweils zur Verfügung stehen, ob die Erfüllung der pflichtigen Aufgaben gesichert ist, in welchem Umfang Finanzmittel für freiwillige Aufgaben genutzt werden sowie in welcher Weise sich die Stadt durch die mangelnde Finanzausstattung beengt sieht (vgl. Landesverfassungsgericht, Urteil vom 09. Oktober 2012, Az.: LVG 57/10).“

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf eine recht knappe Klagefrist gegen das neue FAG fragen wir im Vorgriff auf das vorzulegende Gutachten.

  1. Wie hoch ist der tatsächliche jährliche städtische Finanzbedarf zur qualitativ angemessenen und vollständigen Erfüllung aller pflichtigen Aufgaben?
  2. Wie hoch ist der tatsächliche jährliche städtische Finanzbedarf zur qualitativ angemessenen und vollständigen Erfüllung aller für den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Stadt notwendigen Aufgaben, auch wenn diese im gesetzlichen Sinne nicht als direkte pflichtige Aufgaben gelten? Beispielhaft genannt seien Verzögerungen beim Kindertagesstätten- oder Schulausbau, der mehr als nur schleichende Substanzverlust städtischer Immobilien aufgrund der gravierenden Unterfinanzierung der Erhaltungsmittel für das ZGM, verschobene Unterhaltungsmaßnahmen für Straßen und Brücken, nicht erfolgte energetische Sanierungen oder immer wieder verschobene IT-Investitionen.
  3. Wie hoch ist der tatsächliche jährliche städtische Finanzbedarf zur qualitativ angemessenen und vollständigen Erfüllung aller derzeit vertraglich gebundenen freiwilligen Aufgaben wie beispielsweise der Theater, Oper und Orchester GmbH oder der Bäder GmbH?
  4. Wie hoch ist der tatsächliche jährliche städtische Finanzbedarf zur qualitativ angemessenen Erfüllung aller für eine förderliche Entwicklung der Stadt als notwendig erachteten freiwilligen Aufgaben wie beispielsweise Jugendclubs, Volkshochschule, Bibliotheken oder Zuschüssen zu Kultur und Sport?

(Bitte jeweils auf Ausgabenposten- beziehungsweise Haushaltsproduktebene genau angeben und dabei insbesondere auch Aufgaben berücksichtigen, die bislang gelegentlich oder wiederholt aus Gründen der begrenzten Haushaltsmasse in Folgejahre verschoben wurden, obwohl  dabei  nur notwendige Investitionen verzögert und Folgekosten verursacht wurden.)

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2013/11472
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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