Anfrage zu erteilten Aufenthaltstiteln für internationale Studierende und WissenschaftlerInnen in Halle

Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für internationale Studierende und WissenschaftlerInnen aus Nicht-EU-Staaten, die an halleschen Universitäten und Einrichtungen lernen, lehren und forschen wollen, obliegt der Ausländerbehörde der Stadt Halle (Amt für Bürgerservice, Team Ausländer- und Asylwesen).

Dabei bleiben die Genehmigung an sich als auch die Genehmigungsdauer auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen dem Ermessen des Teams Ausländer- und Asylwesen anheimgestellt.  Als Richtwerte für das Erteilen beziehungsweise Verlängern einer Aufenthaltserlaubnis gelten für Studierende in der Regel zwei Jahre und für WissenschaftlerInnen in der Regel ein Jahr. Wir fragen daher zur Arbeit des Teams Ausländer- und Asylwesen in diesem Zusammenhang:

Wie viele Aufenthaltserlaubnisse für Studierende und WissenschaftlerInnen aus Nicht-EU-Staaten wurden seit 2008 jährlich jeweils neu erteilt beziehungsweise verlängert? Welche Aufenthaltsdauer wurde dabei jeweils genehmigt? (Bitte nach Nationalitäten getrennt aufschlüsseln!)

Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2012/10781
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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