Genehmigungen für Kapazitätserweiterungen in Kindertageseinrichtungen?

Auf Nachfrage in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.11.2011 wurde durch das Dezernat IV informiert, dass sowohl im Krippen- und Kindergartenbereich als auch im Hortbereich zeitlich befristete Sondergenehmigungen zu Platzerweiterungen über die in der Betriebserlaubnis angegebene Kapazitätsgrenze hinaus erteilt wurden. Die konkrete Anfrage, wie viele und welche Einrichtungen dies betrifft, wurde allerdings nicht beantwortet.

  1. Welche Träger haben seit dem 01.01.2011 entsprechende Anträge auf Sondergenehmigungen für welche Tageseinrichtungen gestellt?
  2. Für welche Kindertageseinrichtungen wurden seither entsprechende Sondergenehmigungen erteilt? (Bitte jeweils Kapazitätsgrenze gemäß Betriebserlaubnis, beantragte Platzerweiterung und Entscheidung der Aufsichtsbehörde auflisten!)
  3. Für welche Kindertageseinrichtungen wurden seither unbefristete Kapazitätserweiterungen genehmigt, ohne dass bauliche Erweiterungen realisiert wurden? (Bitte jeweils alte und neue Kapazitätsgrenze gemäß der Betriebserlaubnis angeben!)
Vorlagennummer / Link zum Ratsinformationssystem: 

V/2012/10376
(dort sind auch Verwaltungsstandpunkte, Abstimmungsergebnisse und Beantwortungen zu finden)

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